Erhöhte Bruchgefahr bei unsachgemäßer Verpackung
Seit dem 25. Juli gilt für Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 Quadratmetern: Elektrokleingeräte (< 25 cm Kantenlänge) müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Der Online-Handel regelt dies zumeist über einen kostenlosen Rückversand. Was bei Toastern und Rasierapparaten angeboten wird, ist bei Altlampen jedoch zu vermeiden. Online-Händler, die den Service »Electroreturn« der Deutschen Post DHL nutzen, können durch eine gesonderte Vereinbarung mit Lightcycle Mitglied des Rücknahmesystems werden, um dieses nutzen zu können. Dadurch erlangen Online-Händler eine einfache Lösung sowie Rechtssicherheit, indem sie den Versand von Altlampen von vornherein ausschließen und ihren Kunden eine Alternative zur Rücksendung anbieten.Weiterführende Informationen unter:
www.deutschepost.de/de/e/electroreturn/hersteller-entsorgung-elektrogeraete.html und
www.lightcycle.de/vertreiber/haendlerpflichten.html