Öffentliche Gebäude, Immobilien aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Wohnungen: Rund 40% des Endenergieverbrauchs in Deutschland gehen auf ihr Konto. Bei immer knapper werdenden Ressourcen und zunehmendem Klimawandel wird der sparsame Umgang mit Energie immer wichtiger. „
Vor allem die Beleuchtung sorgt für einen hohen Stromverbrauch. Die Technik ist bei 75% der gewerblichen Gebäude älter als 25 Jahre und überwiegend ohne effiziente Lichtsteuerung im Einsatz“, sagt Dr.
Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative
licht.de. So liegt der Anteil des Stromverbrauchs durch Beleuchtung beispielsweise bei Parkhäusern zwischen 70% und 85% und bei Sporthallen zwischen 50% und 70%. Auch die Beleuchtung in Büro und Verwaltung, Schulen oder Werkhallen verbraucht bis zu 50%. Hier sind vor allem Kommunen gefragt, mit gutem Beispiel voranzugehen und Ressourcen zu schonen. Insbesondere der richtige Einsatz von LED-Technologie ermöglicht Investitionen, die eine hohe Lichtqualität und Kosteneffizienz mit Klimaschutz verbinden.
Chance für finanzschwache Kommunen
Damit diese Potenziale im Gebäudesektor gehoben werden können, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) beschlossen, ab 2017 Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erneut zu fördern. Eine Chance vor allem für finanzschwache Kommunen, ihre Innen- und Hallenbeleuchtung sowie Außenbeleuchtung mit effizienter LED-Technologie subventioniert auszustatten. Das BMUB-Förderprogramm, das voraussichtlich auch 2018 fortgeführt werden soll, hat zwei Antragsfenster für 2017 vorgesehen: vom 1.1. bis 31.3.2017 sowie vom 1.7. bis 30.9.2017.
Wer Anträge stellen kann
Kommunen und Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung, Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, öffentliche gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen, öffentliche und freie gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise deren Träger können Förderung beantragen.
Was gefördert wird
Für die Förderung von Innen- und Hallenbeleuchtung ist die Reduktion von mindestens 50% CO2-Vorgabe. Darüber hinaus muss das Projekt eine Mindestgröße berücksichtigen. Auch die LED-Außenbeleuchtung wird 2017 wieder gefördert: 20% Förderung erhalten Konzepte, die den CO2-Ausstoß um 70% reduzieren. Wird dabei Lichtsteuerung berücksichtigt und der CO2-Ausstoß um 80% verringert, sind 25% Investitionszuschuss möglich. Der Projektträger Jülich ist mit dem Management vom BMUB beauftragt und berät zum Förderprogramm und zur Antragstellung. Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten können einen erhöhten Fördersatz von bis zu 30% für die LED-Außenbeleuchtung und für die Innenbeleuchtung sogar bis zu 40% erhalten.
Konferenz der LED-Leitmarktinitiative
Dr.
Waldorf empfiehlt für weiterführende Informationen die
LED-Leitmarktinitiative die ebenso bei der Plattform »licht.de« zu sehen ist: »
Dort finden Interessierte Informationen darüber, wie ein Sanierungsprozess gestaltet werden kann. Die Bewertungsmatrix zur Außenbeleuchtung unterstützt Kommunen beim Ausschreibungs- und Vergabeprozess. Eine Bewertungsmatrix zur Innenbeleuchtung folgt.« Zudem werden Förderbeispiele in der Broschüre zum Download »Klimaschutz im neuen Licht« vorgestellt.