Dabei werden zwei Arten von Geräten beschrieben, die zur Erkennung von Leckagen bei Stadtgas, Erdgas und Flüssiggas bestimmt sind:
- Geräte des Typs A: Zur optischen und akustischen Alarmierung und zur Ausführung einer Funktion in Form eines Ausgangssignales, das zur direkten oder indirekten Auslösung einer Abschaltvorrichtung oder einer anderen Hilfsvorrichtung verwendet werden kann.
- Geräte des Typs B: Dient nur zur optischen und akustischen Alarmierung.
Die Geräte zur Detektion brennbarer Gase in Wohnhäusern mit oder ohne Schaltfunktion helfen Bedenken wegen der Sicherheit von Brennstoffen zu überwinden und können insbesondere unter gewissen Umständen von Vorteil sein.
Es gibt drei hauptsächliche Gefahren verursacht durch brennbare Gase: Explosion, Vergiftung und Erstickung (Sauerstoffmangel). Über ein Netz verteiltes Gas besitzt einen innerhalb des Netzes beigefügten Geruch. Dadurch ist sichergestellt, dass die breite Öffentlichkeit jede Leckage durch einen charakteristischen Geruch erkennen kann. Die meisten Menschen können diesen Geruch schon bei sehr niedrigen Gaskonzentrationen wahrnehmen.
Im fortschreitenden Alter des Menschen kann der Geruchssinn abnehmen. Auch durch den ununterbrochenen Kontakt mit einem ausströmenden Gas kann die Wahrnehmung ermüden. Daher sind Detektionsgeräte ein Hilfsmittel um Ausströmungen zu erkennen und damit Gefahren einzugrenzen.
Die Alarmschwellen von Geräten müssen zwischen 3 % und 20 % der UEG (untere Explosionsgrenze) des zu detektierenden Gases liegen. Das bedeutet, dass ein Alarm ausgelöst wird, bevor eine Zündgefahr auftritt. Jedes Gerät ist speziell für ein bestimmtes Gas vorgesehen und kalibriert. Daher ist es von grundlegender Bedeutung, dass ein Gerät, das für ein Gas kalibriert wurde, nicht zur Detektion eines anderen Gases verwendet wird.