Das Regelwerk enthält die allgemeinen Anforderungen an Bauweise, Prüfung und Betriebsverhalten. Es beschreibt die Prüfverfahren für ortsfeste Geräte zur Detektion oder Messung der Konzentration der Zielgase in Tiefgaragen und Tunneln. Diese Europäische Norm darf in ähnlichen Einsatzbereichen angewendet werden, wo die Konzentration der Zielgase zu einem Gesundheitsrisiko führen kann, zum Beispiel in Lkw-Ladezonen oder Bushaltestellen in Unterführungen.
Das Regelwerk spezifiziert die Mindestanforderungen und legt zur Baumusterprüfung einheitliche Messbereiche und Alarmschwellen fest. Alle Alarmschwellen sind veränderbar und können an nationale oder örtliche Vorschriften angepasst werden.
Eine getrennte Baumusterprüfung für externe Sensoren und Steuereinheiten ist zugelassen. Es ist üblich, in Tunneln ein integriertes Steuersystem einzusetzen, das die Verarbeitung der Messwerte toxischer Gase zusammen mit anderen Überwachungsfunktionen ausführt. Werden externe Sensoren und Steuereinheiten separat geprüft, liegt die Verantwortung bei dem Hersteller sicherzustellen, dass das zusammengesetzte System die Anforderungen dieser Norm erfüllt.
Die maximale Ausbaustufe des zusammengesetzten Systems sollte die Kapazität des Systems bei der Baumusterprüfung nicht übersteigen. Anlagenbauer und Installationsfirmen, die Anlagenteile von verschiedenen Herstellern kaufen, sind für die ordnungsgemäße Integration zu einem System verantwortlich.
Geräte zur Detektion von Gasen oder Teile davon (z. B. externe Sensoren), die speziell zum Einsatz bei Anwesenheit korrosiver Gase oder Dämpfe vorgesehen sind oder bei denen sich korrosive Nebenprodukte während des Messvorganges entwickeln können, müssen aus Werkstoffen hergestellt sein, die gegen Korrosion durch solche Substanzen resistent sind.
Das Gerät ist entsprechend aufzubauen, dass regelmäßige Kontrollen des Betriebes und des Betriebsverhaltens erleichtert werden. Alle Einstellelemente müssen so gebaut sein, dass unbefugter oder unabsichtlicher Zugang zum Gerät erschwert wird.