In einer Allianz mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), dem Bundesverband Metallhandwerk (BVM), dem Verband Tischler Schreiner Deutschland, dem Zentralverband Raum und Ausstatter, weiteren Verbänden des Ausbaugewerbes sowie der IG Metall hat der ZVEH nun mit den Bautarifvertragsparteien einen Kompromiss ausgehandelt. Darin heißt es: »Die Bautarifvertragsparteien verpflichten sich, ausschließlich auf der Basis der Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit eine Einschränkung des fachlichen Geltungsbereichs der Bautarifverträge zugunsten der anderen oben genannten Tarifvertragsparteien bei der nächsten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) vorzunehmen.«
Ferner sind sich die Unterzeichner darüber einig, dass SOKA-Bau die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass in einem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten im Sinne des § 1 Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) verrichtet werden. Außerdem verpflichten sich die Parteien zu einem transparenten Vorgehen, um mögliche Abgrenzungsfragen frühzeitig, konstruktiv und prozessvermeidend klären zu können.
Keine Zugriffe der SOKA-Bau auf Innungsfachbetriebe
ZVEH-Vizepräsident Dr. Gerd Böhme begrüßt die Vereinbarung: »Wir gehen davon aus, dass bei konsequenter Umsetzung dieser Vereinbarung im Zuge der nächsten AVE-Verfahren für die Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes die Abgrenzungsschwierigkeiten, die uns über viele Jahre beschäftigt haben, weitestgehend ausgeräumt werden können.« Den Innungsfachbetrieben sollen damit zukünftig gefährliche Zugriffe der SOKA-Bau erspart bleiben – und den Verbänden weitere gerichtliche Auseinandersetzungen.Daran ändert nach Einschätzung des ZVEH auch das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SOKASiG) nichts. Das komplexe Regelwerk steht kurz vor der offiziellen Verkündung. Initiiert wurde es vom Bundesarbeitsministerium, um die SOKA-Bau nach Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vor vermeintlichen Rückforderungsansprüchen von Betrieben zu schützen.
In der Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetz werden die erwähnte Vereinbarung und die Stellungnahme der Verbändeallianz explizit aufgegriffen und befürwortet. So heißt es darin: »Die Bautarifvertragsparteien haben sich verpflichtet, beim nächsten AVE-Verfahren eine Abgrenzung entlang der Kriterien Mitgliedschaft und Fachlichkeit vorzunehmen. (…) Die Mehrheit des Ausschusses geht davon aus, dass (…) die Abgrenzungsschwierigkeiten künftig weitestgehend ausgeräumt werden können.«
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