Die erzeugte Energie ist zum einen der Stromversorgung einer Anlage, die nicht an einem Stromverteilungsnetz angeschlossen ist oder zur Versorgung als Alternative zum Stromversorgungsnetz vorgesehen. Auch kann die Stromversorgung einer Anlage parallel zum Stromverteilungsnetz erfolgen oder eine Kombination aus den hier genannten Versorgungsmöglichkeiten sein.
Für Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, die mit dem Niederspannungsnetz verbunden werden, sind zusätzlich die Anforderungen des Netzbetreibers zu berücksichtigen.
Diese Norm beschreibt Stromerzeugungseinrichtungen, deren Energiequellen Verbrennungsmotoren, Turbinen, Elektromotoren, photovoltaische Zellen, Akkumulatoren oder andere alternative Energiequellen sein können.
Das Leistungsvermögen und die Betriebseigenschaften der Stromerzeugungseinrichtung muss nach dem Einschalten oder Abschalten jeder vorgesehenen Last eine Gefährdung oder Beschädigung von Betriebsmitteln ausschließen. Es sind Schutzmaßnahmen vorzusehen, die die Anlagenteile erforderlichenfalls automatisch abschalten, sobald das maximale Leistungsvermögen der Stromerzeugungseinrichtung überschritten wird.
Es ist auf die Summe der einzelnen Lastanteile im Verhältnis zum maximalen Leistungsvermögen der Stromerzeugungseinrichtung und auf Motoranlaufströme zu achten. Der Leistungsfaktor der Anlage sollte bei der Auswahl der Schutzeinrichtungen beachtet werden.
Der Anschluss einer Stromerzeugungseinrichtung innerhalb eines bestehenden Gebäudes oder an einer bestehenden Anlage kann die äußeren Einflüsse für die Anlage verändern. Zum Beispiel durch Einbringen von sich bewegenden Teilen, von Teilen mit hoher Temperatur oder durch das Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten und schädlichen Gasen können sich für ein Gebäude oder eine Anlagen bestimmte Voraussetzungen ändern. Beispiel: Ein Kellerraum in dem sich ein Erzeugungsgerät mit einem Verbrennungsmotor und einem Kraftstoffbehälter befindet, wird bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.