Die Beschreibungen dieser Norm gehen davon aus, dass Gebäude und weitere bauliche Anlagen, die Telekommunikationseinrichtungen enthalten, eine vertikale Ausdehnung (in welcher ein Hauptleiter Zonen verschiedener Etagen verbindet) oder eine horizontale Ausdehnung besitzen (in der ein Hauptleiter mehrere Zonen in einer Etage verbindet).
Durch den Begriff »Hauptleiter« (en: backbone) ist die Verbindungen zwischen Flächen mit Telekommunikationseinrichtungen und einer Haupterdungsklemme (MET) definiert. Der Begriff »örtlich« (en: local) bezieht sich auf Verbindungen zwischen einer Fläche mit Telekommunikationseinrichtungen und der Fläche von verteilten Telekommunikations-einrichtungen innerhalb dieser Fläche.
Das Ziel dieser Norm besteht darin sicherzustellen, dass der Hauptleiter und die örtlichen Potentialausgleichsanlagen Gleichspannungs- und Wechselspanungs-Potentialunterschiede auf ein Minimum senkt. Dadurch soll das Risiko für Fehlfunktionen der Telekommunikationseinrichtungen verringert werden. Auch soll ein angemessenes Wechselstrom- und Hochfrequenzverhalten erzielt werden, um der Telekommunikationsanlage einen zuverlässigen Signalbezug und eine erhöhte Beständigkeit gegen EMI zu verschaffen.
Eine gemeinsame vermaschte Potentialausgleichsanlage soll die strengsten Anforderungen an die Verkabelungsmedien und an die Anwendungen unterstützen.
Die gemeinsame vermaschte Potentialausgleichsanlage bietet vollständige Flexibilität in Bezug auf die Arten und Aufstellungsorte von Telekommunikationseinrichtungen, die installiert werden können. Dies wird weiterhin durch die Installation von Energieversorgungsnetzen nach dem TN-S-System verstärkt.
Die Installation einer derartigen Telekommunikations-Potentialausgleichsanlage ist am einfachsten beim Neubau, der Sanierung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage zu realisieren.