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Persönliche Schutzausrüstung

Schutz vor Störlichtbögen

PSA zum Schutz gegen Störlichtbögen
PSA zum Schutz gegen Störlichtbögen
Nach geltendem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die Gefahren an einem Arbeitsplatz beurteilen. Gehören Störlichtbögen zur Gefährdungsbeurteilung, dann muss der Arbeitgeber Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen. Denn letztlich trägt der Unternehmer die Gesamtverantwortung für den Arbeitsplatz und haftet bei Arbeitsunfällen. Er sollte sich also um Kleidung bemühen, die in einem Störlichtbogenprüfverfahren auf ihre Eignung getestet wurde. Für diese Art der Schutzkleidung sind die Anforderungen in den Normen DIN IEC 61482-1-1 und DIN EN 61482-1-2 definiert.

Der Textildienstleister Mewa bietet zwei entsprechend zertifizierte Kollektionen an: Bei »Ideal Protect« und »Twinstar Protect« sind Arbeitsschutz und Tragekomfort miteinander kombiniert. Zum Einsatz kommen Gewebe, die leichter und weicher sind als Gewebe vergleichbarer Schutzkleidung. Der Full-Service des Textildienstleisters umfasst die Abholung der Kleidung. Sie wird dann gewaschen, gewartet und sauber sowie normgerecht wieder angeliefert. Nach jeder Wäsche wird sie professionell gewartet und überprüft, ob sie noch den Normen genügt, nach der sie zertifiziert wurde. Andernfalls wird sie repariert bzw. ersetzt. Außerdem bietet man Tragetests an: Elektriker eines Betriebes können die Kleidung über mehrere Wochen probeweise tragen und prüfen, ob sie ihren Anforderungen entspricht.

www.mewa.de
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