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Entwurf zur VDE-Anwendungsregel

Anschluss von Kundenanlagen ans Mittelspannungsnetz

Quelle: Fotolia/fotomek
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Durch diese VDE-Anwendungsregel werden die Technischen Anschlussregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher sowie Mischanlagen) festgelegt, die am Netzanschlusspunkt an das Mittelspannungsnetz eines Netzbetreibers der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden. Als Mittelspannungsnetz wird in dieser VDE-Anwendungsregel das Drehstromnetz mit einer Netzfrequenz von 50 Hz und Netzspannungen > 1 kV bis < 60 kV betrachtet.

Diese VDE-Anwendungsregel erfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die beim Anschluss und beim Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Anlagenbetreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Kundenanlagen sind unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften, nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach den DIN/VDE-Normen, den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften, der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Anforderungen des Netzbetreibers zu errichten, anzuschließen und zu betreiben. Unzulässige Rückwirkungen auf das Netz oder andere Kundenanlagen sind auszuschließen.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vorgenannten Bedingungen dem  Anlagenerrichter bekannt sind und von diesem eingehalten werden. Der Anschluss an das Netz ist im Einzelnen in der Planungsphase, vor Bestellung wesentlicher Komponenten,  mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Planung, Errichtung und Anschluss der Kundenanlage an das Netz des Netzbetreibers müssen durch geeignete Fachfirmen vorgenommen werden. Der Netzbetreiber kann Änderungen und Ergänzungen an zu errichtenden Anlagen fordern, sobald dies für den sicheren und störungsfreien Netzbetrieb notwendig ist. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind vom Netzbetreiber technisch zu begründen.

Wann ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz erforderlich ist, hängt von der minimalen und maximalen Leistungsabnahme der Anlage ab. Auch ist es abhängig von der Art und der Betriebsweise der Kundenanlage sowie von den Netzverhältnissen beim Netzbetreiber. Dies kann im Einzelfall nur durch eine Netzberechnung des Netzbetreibers festgestellt werden.
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