Neben der verpflichtenden Rücknahme von Elektrokleingeräten haben Vertreiber noch weitere Vorschriften zu erfüllen. Sie müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) anmelden und jährlich eine Jahresmitteilung über die verwerteten Elektroaltgeräte abgeben. Jeder Vertreiber muss außerdem die privaten Haushalte über die notwendige getrennte Erfassung von Elektroaltgeräten, das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und die Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte informieren.
Auch der Online-Handel in der Pflicht
Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für den stationären Handel. Auch Online-Händler stehen ab einer Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern in der Pflicht. All die Händler, die Rücksendemöglichkeiten über Paketdienstleister anbieten, stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung: Die großen Logistikdienstleister transportieren keine Altlampen der Sammelgruppe 4 (LED- oder Energiesparlampen). Bei diesen Produkten besteht beim Paketversand eine zu hohe Gefahr des Lampenbruchs und damit eines möglichen Austritts von Schadstoffen.Die Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem für Altlampen. So können Händler ihren Kunden die Rückgabe von Altlampen über das flächendeckende Sammelstellennetzwerk des Systems ermöglichen sowie viele der Vorschriften durch die Services des Rücknahmesystems erfüllen lassen. Als flächendeckend gilt ein Netzwerk laut Gesetzgeber von rund 3.000 Sammelstellen, vergleichbar mit der Anzahl und Flächendeckung der kommunalen Sammelstellen. Das größte Rücknahmesystem für Altlampen Deutschlands, Lightcycle, bietet Verbrauchern rund 4.500 Abgabemöglichkeiten für Kleinmengen sowie gewerblichen Nutzern über 350 Sammelstellen für Großmengen ab 50 Stück.
www.lightcycle.de