»Ab dem 25. Mai muss jedes Unternehmen in Deutschland die DSGVO einhalten. Angesichts der in weiten Teilen durchaus gravierenden Auswirkungen der Verordnung auf Organisation, Kundenbetreuung und IT der Betriebe ist diese Frist gerade für Mittelständler keineswegs üppig bemessen«, betont Dr. Robert Reinermann, Geschäftsführer von VdS, Europas Nr.1-Institut für Unternehmenssicherheit. »Natürlich gilt auch hier die unternehmerische Maxime: Größtmöglicher Erfolg bei optimaler Mitteleffizienz sowie Zertifizierung der ordnungsgemäßen Umsetzung durch eine unabhängige Stelle. Um diese Schritte besonders für KMU zu vereinfachen, wird VdS eigene Richtlinien entwickeln, mit denen Verantwortliche die Einhaltung der Verordnung in ihrem Unternehmen sicherstellen können.«
Wie bei jeder der bekannt praxisnahen VdS-Richtlinien sind interessierte Experten eingeladen, das Werk aktiv mitzugestalten. Der transparente Entwicklungsprozess wird über die Seite des Sicherheitsexperten und VdS-Kooperationspartner Mark Semmler koordiniert. Bis Oktober diesen Jahres soll eine Hilfestellung entstanden sein, mit der der Datenschutz besonders kleinerer Unternehmen DSGVO-gemäß umgesetzt und auch eindeutig zertifiziert werden kann. Aufbauen wird das Werk auf den Maßnahmen zur Informationssicherheit in den prämierten VdS-Richtlinien 3473 für optimale Cyber-Security.
Auf der IT-Security-Messe it-sa in Nürnberg (10.-12. Oktober 2017) sollen die fertigen Datenschutz-Richtlinien von VdS der Öffentlichkeit präsentiert werden. Weiter wird dann die Anerkennung als datenschutzspezifisches Zertifizierungsverfahren im Sinne des § 42 DSGVO beantragt.
Experten wie z.B. Datenschutzverantwortliche sind herzlich eingeladen, sich an der Erstellung des Leitfadens für optimale Datensicherheit in KMU zu beteiligen: www.mark-semmler.de/vds .
Weitere Informationen unter www.vds.de