Fest im Gebäude installierte Kabel und Leitungen fallen seit dem 1. Juli 2017 unter die europäische Bauproduktenverordnung. Kabel und Leitungen werden damit bezüglich ihres Verhaltens im Brandfall in einheitliche europäische Klassen eingeordnet. Darauf weist der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hin.
Planer, Architekten und Errichter können nun europaweit nach einheitlichen Kriterien Kabel und Leitungen für ihre Projekte auswählen. »Jetzt ist die Politik gefragt. Sie muss dringend klare Anforderungen definieren, welche Klassen in welchen Anwendungen in den Gebäuden zugelassen sind, denn hier besteht große Unsicherheit bei den Planern und Installateuren«, so Hans Koch, Vorsitzender des Fachverbands Kabel und isolierte Drähte im ZVEI. »Insbesondere in Gebäuden mit hohem Sicherheitsbedarf, wie Flughäfen oder Krankenhäusern, wird die Sicherheit durch den Einsatz von hochwertigen B2ca Brandschutzkabeln erhöht.« Sie erzeugen beim Brand weniger Rauch und giftige Gase und können somit die Bedingungen für flüchtende Menschen und Rettungskräfte verbessern.
Die neue Regelung ist eine Herausforderung für die gesamte Lieferkette – also auch für den Elektrogroßhandel und das E-Handwerk. So fordert die Bauproduktenverordnung die Kennzeichnung mit einem eigenen CE-Label auf Basis einer Leistungserklärung. Beides muss das Produkt auf seinem Weg durch die Lieferkette begleiten.