Sie richtet sich hauptsächlich an Hersteller, die auftragsbezogen gefertigte Betriebsmittel auf der Basis eines Projektes bauen. Der Hersteller verpflichtet sich das Betriebsmittel durch ausreichende Risikominderung sicher zu machen. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, die Exposition des Bedieners in Übereinstimmung mit den Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen zu bewerten.
Die Anforderungen der Norm beziehen sich auf industrielle Anlagen oder Betriebsmittel, die unter anderem zum Gebrauch als Widerstandserwärmung, Begleitheizungen, induktiver Erwärmung dienen. Weitere Betriebsmittel die den Anforderungen dieser Norm unterliegen sind
Betriebsmittel zur Lichtbogenerwärmung einschließlich Erwärmung mit unterdrücktem Lichtbogen;
- Betriebsmittel für das elektrische Umschmelzen von Schlacke;
- Betriebsmittel zur Plasmaaufheizung und Plasmaoberflächenbehandlung;
- Betriebsmittel für die Mikrowellenerwärmung;
- Betriebsmittel zum dielektrischen Erwärmen;
- Betriebsmittel zum Erwärmen mit Elektronenstrahlen;
- Betriebsmittel mit Beheizung durch Infrarotstrahlung;
- Betriebsmittel zum Erwärmen mit Laser.
Das Regelwerk erläutert Anforderungen an die elektrische Sicherheit, an Berührungsströme, elektrische Felder, magnetische Felder und Strahlungen, die den umfassenden Anwendungsbereich der Anlagen und deren Bearbeitungshäufigkeit widerspiegeln.