Zählerplätze in Kombination mit deren Umhüllung müssen mit doppelter oder verstärkter Isolierung ausgeführt und so gebaut und bemessen sein, dass sie im Gebrauch zuverlässig sind. Sie dürfen keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen. Das Erfüllen dieser Anforderungen wird durch die in dieser Norm festgelegten Prüfungen nachgewiesen.
Die beschriebenen Funktionsflächen sind für den Verschmutzungsgrad 2 vorgesehen. Dieser Verschmutzungsgrad ist als eine leichte, übliche Verschmutzung, die durch gelegentliches Betauen oder Handschweiß leitfähig werden kann definiert.
Abweichende höhere Verschmutzungsgrade der Umgebung des Zählerschrankes können durch weitere Maßnahmen erreicht werden. Dies kann z. B. im Außenbereich durch eine geeignete Schutzart der Umhüllung, Verminderung von Verschmutzungsgrad 3 auf Verschmutzungsgrad 2, erreicht werden.
Die Zählertafel ist vor der Auslieferung zu prüfen. Die Prüfergebnisse werden dabei entsprechend dokumentiert. Dabei ist unter anderem die Bemessungsspannung, die IP Schutzart, die Schutzklasse nachzuweisen. Weitere Aufschriften, wie zum Beispiel der Hersteller oder die Handelsmarke müssen nach der Montage lesbar sein.
Die Zuleitungen und Ableitungen müssen einfach angeschlossen werden können. Jeder Leiter muss so angeordnet werden können, dass seine Isolierhülle (Betriebsisolierung) nicht mit aktiven Teilen anderen Potentials in Berührung kommen und nicht auf scharfen Kanten aufliegen kann.
Soll das Betriebsmittel für den Anschluss von nicht auswechselbaren Leitungen mit einem Querschnitt ≤ 6 mm2, z. B. Stegleitungen, Mantelleitungen und Kabel, geeignet sein, muss so viel Leitungslängenreserve untergebracht werden können, dass der Anschluss nach Abbrechen des Anschlussendes wiederholt werden kann.
Leitungseinführungsstellen im Zählerschrank müssen fabrikseitig geschlossen oder entsprechende Verschlussmittel beigefügt sein. Die Leitungseinführungsöffnungen des Zählerschrankes sind entsprechend zu bemessen, dass die äußere Umhüllung der Kabel und Leitungen bis in den Innenraum eingeführt werden können.