Weitere Änderungen sind in den Prüfschritten zum Erproben und Messen unternommen worden. So ist er Isolationswiderstand zwischen den aktiven Leitern, sowie zwischen den aktiven Leitern und dem mit der Erdungsanlage verbundene Schutzleiter zu messen.
Wenn zweckdienlich, z. B wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigen könnten, dürfen bei dieser Prüfung die aktiven Leiter miteinander verbunden werden. In der Praxis kann es erforderlich sein, diese Messung während der Errichtung der elektrischen Anlage vor dem Anschluss der elektrischen Verbrauchsmittel durchzuführen.
Die Prüfung der Durchgängigkeit der Leiter und die Verbindung zu Körpern muss durch eine Widerstandsmessung durchgeführt werden. Dier Prüfung erfolgt bei Schutzleitern, einschließlich der Schutzpotentialausgleichsleiter, Körpern und den aktiven Leitern ringförmiger Endstromkreise.
Die Polarität der Spannung ist, wenn erforderlich, am Eingang der Anlage zu prüfen. Die Prüfung erfolgt vor der Inbetriebnahme. Wenn die Regeln den Einbau von einpoligen Schalteinrichtungen im Neutralleiter verbieten, muss durch eine Prüfung der Spannungspolarität festgestellt werden, dass diese Schalteinrichtungen nur in den Außenleitern angeordnet sind.
Die Messung des Erderwiderstandes wird mittels eines geeigneten Messverfahrens durchgeführt. Wenn die Messung des Erderwiderstandes nicht möglich ist, darf der Widerstand unter Verwendung geeigneter Werte auch berechnet werden. Wird der Widerstand berechnet, muss die Berechnung dokumentiert werden
Die Prüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz wird durch Besichtigen, Erproben und Messen erfüllt. Wenn eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) für den zusätzlichen Schutz gefordert ist, muss die Wirksamkeit der automatischen Abschaltung der Stromversorgung durch die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit geeigneten Messgeräten nach DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6) geprüft werden.