Der Entwurf der überarbeiteten Anwendungsregel »Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz« (E VDE-AR-N 4105) enthält zahlreiche technische Neuerungen. Er ist mit 90 Seiten Umfang am 23. Juni 2017 zur Kommentierung erschienen.
Interessierte Fachkreise sollten sich den Entwurf dieser Anwendungsregel ansehen. Der Entwurf ist kostenfrei auf der Seite des FNN verfügbar (www.vde.com/de/fnn).
Die wesentliche Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Anwendungsregel 4105 sind:
- Erzeugungsanlagen müssen bei Netzschwankungen sich nicht mehr sofort vom Netz trennen, sondern am Netz bleiben und dieses stützen.
- Anstelle der Konformitätserklärung wird nun ein Einheitenzertifikat gefordert.
- Neu ist die sogenannte PAv,E -Überwachung. Damit wird mit dem Netzbetreiber eine Anschlussleistung vereinbart und diese wird am Netzanschlusspunkt überwacht. Die Größe der PV-Anlage spielt dann keine Rolle mehr. Interessant auch für Nulleinspeiser aber auch um einen optimalen Eigenverbrauch zu erzielen
- Der NA-Schutz, der mit der aktuellen AR eingeführt worden ist, benötigt zukünftig nur noch einen Kuppelschalter anstelle von bisher zwei. Der eine Kuppelschalter, der im TN-Netz auch nur noch die Aussenleiter schalten muss, muss überwacht werden.
- Geändert sind auch die Symmetriebedingungen und die Netzrückwirkungen. Diese Abschnitte befinden sich zukünftig in der ebenfalls neu erschienene VDE-AR-N 4100 und nicht mehr in der 4105.
- Die Formulare in den Anhängen sind angepasst worden und es wird erstmals ein Beispielschaltplan mit aufgenommen.
Einsprüche zum Entwurf der VDE-AR-4105
Ausführliche Informationen zum Entwurf zur neuen Anwendungsregel gibt es unter dem folgenden Link:www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-am-niederspannungsnetz-vde-ar-n-4105-2018
Hier findet sich auch der komplette Entwurf der neuen Anwendungsregel zum kostenlosen Download.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) im VDE nimmt die Einsprüche aus dem Elektrohandwerk gesammelt entgegen.
Einsprüche sind bis zum 23. August 2017 möglich.
Sollten Sie als Elektrohandwerker ein Einspruch formulieren wollen, senden Sie diesen bitte an den Autor Andreas Habermehl per E-Mail: a.habermehl@zveh.de