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Funktionsfähigkeit gewährleisten

Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Die neue VdS-Richtlinie 3830 „Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten an natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
Die neue VdS-Richtlinie 3830 „Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten an natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“
Das Prinzip ist so einfach wie effektiv: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen schaffen durch den thermischen Auftrieb eine raucharme Schicht in Bodennähe, die Personen die Selbstrettung und der Feuerwehr die Brandbekämpfung ermöglicht. Damit sind sie elementarer Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes. Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung der Anlagen gehört zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Bauherren oder Betreibers und ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie in der DIN 18232-2 festgelegt. Darüber hinaus sind Rauchabzugsanlagen alle drei bzw. sechs Jahre, je nach Ausführung und Bundesland, durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Dies setzt eine mindestens jährliche, je nach Umgebungsbedingen auch in kürzeren Abständen, fachgerechte Wartung und Instandhaltung der Anlagen voraus.

Jede fünfte Anlage mangelhaft

Laut TÜV-Baurechtsreport 2016 sind nur etwa die Hälfte aller geprüften RWA mängelfrei
Laut TÜV-Baurechtsreport 2016 sind nur etwa die Hälfte aller geprüften RWA mängelfrei
Dass diese Sorgfaltspflicht nicht immer ernst genommen wird, zeigt der aktuelle Baurechtsreport vom Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). Demnach ist nur etwa die Hälfte aller geprüften Anlagen mängelfrei. Jede fünfte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) weist sogar wesentliche Mängel auf, die im Notfall zu einer Einschränkung der Funktionstüchtigkeit führen können. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bei unterlassener Wartung drohen Betreibern nicht nur Bußgelder oder eine Betriebsschließung durch die Behörden.

Wenn die RWA im Brandfall versagt, können die Verantwortlichen darüber hinaus zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Auch der Versicherungsschutz ist in diesem Fall gefährdet. Deshalb hat der FVLR die wichtigsten Vorgaben zur Wartung von NRA zusammengefasst und gemeinsam mit der VdS Schadenverhütung GmbH in der neuen Richtlinie 3830:2017-09 (01) »Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an natürlichen RWA« veröffentlicht. Die Broschüre steht unter www.fvlr.de/pub_richtlinien.htm#8 zum kostenlosen Download bereit.

Wartungsvertrag sichert Funktionsfähigkeit

Bei Nichtwartung von RWA drohen Betreibern im Brandfall zivil- oder strafrechtliche Folgen
Bei Nichtwartung von RWA drohen Betreibern im Brandfall zivil- oder strafrechtliche Folgen
In der Richtlinie führt der FVLR alle Tätigkeiten, die im Rahmen einer fachgerechten Wartung der Anlagen unerlässlich sind, detailliert auf. Darüber hinaus empfiehlt der Fachverband den Abschluss eines Wartungsvertrags. Damit können Bauherren und Betreiber sicherstellen, dass die gesamte Anlage mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachfirma geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt wird.

Wie wichtig diese Arbeiten für die Betriebsbereitschaft der RWA im Brandfall sind, zeigt auch eine statistische Langzeiterhebung des FVLR bei dafür zertifizierten Wartungsunternehmen: Demnach sind fast 100 % aller kontinuierlich und fachgerecht durch die Mitgliedsunternehmen gewarteten natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) funktionstüchtig – und damit einsatzbereit.

www.fvlr.de

 

 
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