Geräte von Brandsicherheitsanlagen sind seit Jahren Gegenstand der europäischen Normenarbeit. Mit Einführung der EU-Richtlinie 2006/123/EG, der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie, gerieten auch die Dienstleistungen für elektronische Brandsicherheitsanlagen in den Fokus der Sicherheitsbranche. Das Ergebnis langjähriger Normenarbeit mündete in die neue DIN EN 16763. Sie stellt Kriterien für die Bewertung von Dienstleistern der Sicherheitsbranche, involvierten Beschäftigten und für das zu liefernde Dienstleistungsergebnis auf. Damit stehen erstmals die »Mindestanforderungen« für ein einheitliches Dienstleistungsniveau verbindlich fest.
Die mit der Realisierung von Brandsicherheitsanlagen verbundene umfassende Planung und Installation ebenso wie die Inbetriebnahme, die Abnahme und auch die Instandhaltung von elektronischen Sicherheitssystemen in den Bereichen des technischen Brandschutzes und der Alarmierungsanlagen ist zusammen mit den nationalen oder europäischen Anwendungsregeln sowie mit nationalen Gesetzen und Regelungen für das Fachgebiet anzuwenden. Sie gilt unabhängig von der Projektgröße.
Auswirkungen auf Rauch- und Wärmeabzug (RWA) und Feststellanlagen (FSA)
Als nationale Anwendungsregeln können für den Bereich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) folgende Veröffentlichungen herangezogen werden:
DIN 18232 Teil 2
ZVEI-Merkblatt 82009
RAL-Gütesicherung GZ 591 der RAL-Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
BHE-Richtlinie NRA-EA
VdS-Richtlinie 2133
die Bauordnungen der Länder
weitere Verordnungen des Baurechts
Für den Bereich Feststellanlagen (FSA) gelten folgende Anwendungsregeln:
DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen
DIN 14677
Sicherheitsrelevante Bearbeitungsphasen
Die DIN EN 16763 bezieht sich auf die nachstehend dargestellten Bearbeitungsphasen der jeweiligen Systemart. Dienstleister müssen in Zukunft diese in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Anwendungsregeln deklarieren, anbieten und Ihre Qualifikation für jede Bearbeitungsphase nachweisen.
Normanforderungen
Unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Organisationsform sind die Regelungen der DIN EN 16763 klar definiert. Im ersten Teil werden die »allgemeinen Anforderungen« beschrieben. Hierbei geht es um formale Angaben, wie Tätigkeitsfeld, Ausstattung des Betriebes, Handelsregistereintrag und Funktion des Verantwortlichen. Im zweiten Teil geht es vorrangig um die mit der Ausführung der Dienstleistung betrauten Personen. Die abgestuften Anforderungen und Verantwortlichkeiten an das Personal werden klar umrissen. Im dritten Teil der Norm geht es um die allgemeinen Anforderungen an die Dienstleistungsergebnisse und die notwendige Dokumentation.
Handlungsbedarf der Auftraggeber und Dienstleister
Grundsätzlich sind die Auftraggeber für Dienstleistungen an Sicherheitsanlagen verpflichtet, nur qualifizierte Fachunternehmen zu beauftragen. Neben den gängigen Qualifizierungsnachweisen ist der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen aus der DIN EN 16763 für Auftraggeber ein wichtiges Kriterium. Qualifizierte Planer, Errichter und Instandhalter von Sicherheitsanlagen haben auf Basis der neuen Norm die Möglichkeit, ihre Kompetenz, ihr Know-How und ein hohes Dienstleistungsniveau nachzuweisen.
Fazit
Mit Einführung der DIN EN 16763 wird die Dienstleistung für Brandsicherheitsanlagen in Europa vereinheitlicht. Neben den geprüften Produkten der Brandschutztechnik kann ab sofort mit Hilfe einheitlicher Anwendungsregeln ein hohes Dienstleistungsniveau der Planer, Errichter und Instandhalter für RWA- und Feststellanlagen nachgewiesen werden. Die ersten Zertifizierungen liegen bereits vor.
Über den Autor
Kurt Seifert
Geschäftsführer BTR Brandschutz Technik GmbH, Hamburg und Vorstandsvorsitzender der GRW Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Zudem ist Kurt Seifert Mitglied im Sachverständigenausschuss »Entrauchung« des DIBt und Mitglied des Normungsausschusses DIN 14677, sowie DIN EN 16763. Vorstandsmitglied der Arge Errichter und Planer im ZVEI.