Beispiele für solche Einrichtungen sind dekorative Wand- und Deckenverkleidungen, Gardinenleisten, Regale im Ladenbau, Ausstellungsvitrinen, Betten, begehbare Kleiderschränke, Einbauküchen, Schränke, Büromöbel oder Wohnmöbel.
Zur Vorgängernorm aus dem Jahr 1980 wurden folgende Änderungen vorgenommen. Der Anwendungsbereich wurde durch die Beispiele der Einrichtungen präzisiert. Die Verwendung möglicher Kabel und Leitungen für die Verlegung in Möbeln und deren Anschluss an die fest errichtete Anlage wurde neu zusammengestellt. Aderleitungen, auch in Rohren, sind nicht mehr zulässig.
Konstruktionsbauteile von Möbeln oder ähnlichen Einrichtungsgegenständen, die Betriebsströme führen, sind fest mit einer Spannungsquelle zu verbinden. Diese muss den Anforderungen der Schutzmaßnahme »Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV« nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 erfüllen. Die maximale Spannung darf AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreiten. Die elektrische Installation ist durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zu schützen.
Leitungsanlagen für den Anschluss der Möbel an die elektrische Anlage müssen gummiisolierte flexible Leitungen oder PVC-isolierte flexible Leitungen sein, sobald die Verbindung über Stecker und Steckdose oder Installationssteckverbinder erfolgt. Starre Leitungen sind bei einem festen Anschluss an die elektrische Anlage zu verwenden.
Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen. Sie werden in fest montierten Elektroinstallationskanalsystemen, -rohren oder in einem Kanal, der durch die Konstruktion der Möbel und ähnlichen Einrichtungsgegenständen gebildet wird, verlegt.
Elektrische Installationsgeräte für Unterputzmontage werden in Hohlwanddosen eingebaut. Hohlwanddosen müssen so eingebaut werden, dass sie vor mechanischen Beschädigungen geschützt sind. Dies kann zum Beispiel durch Einbau in unzugängliche Hohlräume, in Nischen oder durch einen zusätzlichen mechanischen Schutz geschehen.