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Schließung einer Sicherheitslücke

Funk-Branderkennungsanlage für kleinere Sonderbauten

Oft sind Gebäude, in denen sich Schutzbedürftige aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Hier klaffte bisher eine Sicherheitslücke (Quelle: Hager)
Oft sind Gebäude, in denen sich Schutzbedürftige aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Hier klaffte bisher eine Sicherheitslücke (Quelle: Hager)
Kinder, Senioren, Kranke oder Behinderte sind besonders schutzbedürftig. Doch oft sind gerade die Gebäude, in denen sie sich aufhalten, im Brandfall nicht ausreichend gesichert. Rauchwarnmelder für Privathaushalte sind zwar in den meisten Landesbauordnungen bereits gesetzliche Pflicht. Auch für Hochhäuser über 30 m, Einkaufszentren oder Industriebetriebe mit mehr als 1000 m², wo leicht entflammbare Stoffe verarbeitet werden, gibt es strenge Richtlinien. Hier sind nach DIN 14675 und VDE 0833-2 Brandmeldeanlagen (BMA) vorgeschrieben. Bei kleineren Sonderbauten wie Kindergärten oder Heimen waren die Vorschriften aber bislang nicht so eindeutig. Das ändert sich gerade und die erste Funk-Branderkennungsanlage, die den aktuellen Anforderungen für solche Bereiche entspricht, ist auch schon auf dem Markt.
Systemübersicht Branderkennungsanlage
Systemübersicht Branderkennungsanlage
Bisher gab es beim Brandschutz in Kindertagesstätten, Senioren-/Behindertenheimen oder Beherbergungsstätten mit bis zu 60 Betten eine Lücke: Dem Wunsch in solchen Sonderbauten für möglichst hohe Personensicherheit mit vernetzten Rauchwarnmeldern zu sorgen stand entgegen, dass es dafür keinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis gibt, denn eine Prüfung der Funkvernetzung ist in den anwendbaren Normen nicht vorgesehen. Da die Funktion keinen Prüfungen unterliegt, kann auch keine Funktionssicherheit im Betrieb garantiert werden. Damit sind Funk-Rauchwarnmelder rein rechtlich für den Einsatz in solchen Gebäuden nicht zugelassen, was im Schadensfall Haftungsprobleme nach sich ziehen kann. Klassische Brandmeldeanlagen, wie in z.B. in Industrieanlagen oder Einkaufszentren vorgeschrieben, wären zwar auch bei kleineren Gebäuden eine Alternative. Für die oft ehrenamtlich organisierten Betreiber von Betreuungseinrichtungen sind sie aber meist in der Anschaffung zu teuer, obendrein auch noch wartungsintensiv und damit ebenfalls keine akzeptable Lösung.

Eine neue Richtlinie – Mehr Sicherheit für Schutzbedürftige

Bild 3: Produktbild Branderkennungsanlage
Bild 3: Produktbild Branderkennungsanlage
Deshalb hat der Bundesverband Sicherheitstechnik (BHE) im Juli 2015 die neue Richtlinie »Hausalarmanlagen Typ B« (HAA-B) ins Leben gerufen mit dem Schutzziel »Evakuierung im Brandfall«. Zurzeit wird daran gearbeitet, die neue Richtlinie HAA-B als verbindliche VDE-Norm umzusetzen. Wenn die Norm fertig ist, kann sie als nächster Schritt in die Landesbauordnungen übernommen werden. Die HAA-B-Richtlinie betrifft kleinere Sonderbauten, deren Brandschutzvorschriften bislang noch nicht eindeutig definiert sind und ermöglicht es Bauherren und Betreibern von Sonderbauten bereits heute, einen rechtskonforme Alternative für vernetzte Rauchwarnmelder zu installieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Ein Beispiel für eine mit dieser Richtlinie konforme Lösung liefert Hager mit der Funk-Branderkennungsanlage BEKA. Sie erfüllt die Anforderungen der neuen BHE Richtlinie HAA-B. Im Brandfall leitet die BEKA den Alarm über eine sichere Funkverbindung an eine Zentrale mit Einzelmelder-Erkennung. Somit  lässt sich  der alarmauslösende Melder schnell und einfach lokalisieren. An der Zentrale ist gegebenenfalls über ein GSM-Modem dann auch eine Alarmweitermeldung per SMS- oder E-Mail-Versand an eingewiesenes Personal z.B. den Pförtner möglich.

Die neue Branderkennungsanlage alarmiert aber auch zuverlässig im ganzen Gebäude über die Rauchmelder selbst und bei Bedarf noch über zusätzliche Innensirenen. So können alle Räume schnell und sicher evakuiert werden. Im Unterschied zur klassischen Brandmeldeanlage (BMA) wird die Feuerwehr dann zwar nicht automatisch gerufen, kommt aber auch nicht umsonst, falls der Alarm sich als Fehlalarm entpuppt. Ansonsten bietet die Branderkennungsanlage die gleiche Sicherheit wie jede Brandmeldeanlage, jedoch ohne die hohen Anschaffungs- und Wartungskosten. Damit eignet sich die neue Lösung nicht nur in Betreuungseinrichtungen, sondern beispielsweise auch für Arztpraxen, Anwaltskanzleien und überall dort, wo keine Brandmeldeanlagen-Pflicht (BMA) besteht.

Lückenloses Sicherheitsnetz

Bild 4:	Funktionsübersicht Branderkennungsanlage
Bild 4: Funktionsübersicht Branderkennungsanlage
Mit BEKA lässt sich innerhalb kurzer Zeit und ohne aufwendige Montage ein lückenloses Sicherheitsnetz aufspannen. Neben acht Funklinien mit bis zu 50 vernetzten Meldern, die jeder eine Sirene integriert haben, und bis zu 14 Funkinnensirenen stehen an der Zentrale vier Schaltausgänge für den Anschluss von Zusatzgeräten zur Verfügung. Über eine Zeitschaltuhr lässt sich dann beispielsweise eine Tag-/Nacht-Umschaltung realisieren. Um bei Bedarf die Funksignale zu verstärken, können bis zu fünf Repeater eingebunden werden.

Die bidirektionale Funkübertragung mit automatischem Frequenzwechsel bei einer Störung auf einem der 24 Kanäle garantiert ein hohes Maß an Sicherheit. Die Branderkennungsanlage ist zwar neu, aber ihre Funktechnologie hat sich seit 25 Jahren im Alarmanlagensegment bewährt. Außerdem wird die Funkstrecke automatisch von der Zentrale alle 180 Sekunden überprüft. Da jede Anlage individuell codiert ist, sind Störungen durch externe Signale ausgeschlossen. An der BEKA-Zentrale ist auch ein Klartextdisplay für Status-, Alarm- und Fehlermeldungen vorhanden. Auch eine Notstromversorgung für 12 Stunden ist integriert, sodass die Sicherheit für die Bewohner auch bei einem Ausfall der Betriebsspannung erhalten bleibt. Wegen Strahlenbelastung durch die Funkverbindungen ist gering: Die Sendeleistung beträgt nur 10 mW.

Einfache Installation und hohe Flexibilität

Die Funktechnik, die im Brandfall für sichere Signalübertragung sorgt, erleichtert auch die Installation: Es müssen weder Schlitze gestemmt noch Spezialkabel zur Verbindung der Komponenten verlegt werden und es fällt kein Bauschmutz an. Alle Komponenten sind über die Zentrale schnell eingelernt, können individuell benannt und bei Bedarf genauso einfach ausgetauscht werden. Eine durchschnittliche Installation ist nach einem Arbeitstag fertig. Nach wenigen Arbeitsschritten ist der Installateur am Ziel:

Der erste Schritt ist ein Reichweitentest im Gebäude. Dieser kann mittels Systemkomponenten und optoakustischem Reichweitentest durchgeführt werden. So lässt sich schnell z.B. die Anzahl der benötigten Repeater ermitteln. Anschließend wird festgelegt, wo die einzelnen Komponenten wie Rauchmelder, Sirenen oder Druckknopfmelder installiert werden. Der nächste Schritt ist das Einlernen der Komponenten. Dabei wird der Installateur durch ein übersichtliches Push-Button-Einlernverfahren unterstützt. Zur Einzelidentifizierung der Melder werden diese im Menü individuell beschriftet, die Software stellt hierfür aber auch 100 vorgefertigte Texte (und 150 frei definierbare) bereit, aus denen man einfach den passenden auswählen kann. Alle Einstellungen lassen sich nicht nur über PC, sondern auch direkt an der Zentrale vornehmen.

Per Testalarm lässt sich dann die Funktion der installierten Anlage überprüfen; anschließend wird das Übergabeprotokoll ausgedruckt und die Branderkennungsanlage kann ihren Betrieb aufnehmen. Werden Melder später im Zuge von Umnutzungen oder Erweiterungen versetzt, müssen diese nicht neu eingelernt, sondern gegebenenfalls nur umbenannt werden. So lassen sich auch zukünftige Wünsche der Gebäudebetreiber schnell erfüllen.

Die Funk-Branderkennungsanlage bietet den Gebäudebetreibern damit sowohl Rechtssicherheit als auch Flexibilität. Außerdem sind die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig und Wartungsmaßnahmen nur einmal im Jahr vorgeschrieben. Elektrofachbetriebe, die ihren Kunden diese Möglichkeiten bieten wollen, werden von Hager umfangreich unterstützt, z.B. mit begleitenden Broschüren, Online-Seminaren und Schulungen vor Ort oder im eigenen Trainingscenter.

www.hager.de
Über den Autor
Autorenbild
Christian Martin und Martin Zimmer

Trainings- und Informations-Center bei der Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co KG, Blieskastel

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