Anforderungen an EMA/ÜMA-Anlageteile werden entsprechend der Umweltklassen festgelegt. Die Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen eine bestimmungsgemäße Funktion der EMA/ÜMA-Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten nicht ausreichend sind, gelten besonderen nationale Bedingungen.
Entsprechend der Konfiguration einer EMA/ÜMA müssen festgelegte Funktionen für das Erkennen von Eindringlingen und für das Auslösen der Anlage umgesetzt werden. EMA/ÜMA dürfen neben den in dieser Norm festgelegten verbindlichen Funktionen über zusätzliche Funktionen verfügen, wenn diese den ordnungsgemäßen Betrieb der verbindlichen Funktionen nicht beeinflussen.
Anlageteile werden entsprechend ihrem Umweltverhalten klassifiziert und entsprechend ihrer Leistungsmerkmale eingestuft. Weiter müssen die Anlagenteile innerhalb der EMA/ÜMA kompatibel sein und gemäß dem Sicherheitsgrad der Anlage und der entsprechenden Umweltklassifizierung ausgewählt werden. Anlageteile anderer Anwendungen dürfen mit EMA/ÜMA kombiniert oder in diese integriert werden, wenn die Leistung der EMA/ÜMA-Anlageteile davon nicht nachteilig beeinflusst wird.
EMA/ÜMA werden in Sicherheitsgrade eingestuft, die ihre Leistungsfähigkeit bestimmen. Die Einstufung erfolgt in vier Graden, wobei Grad 1 der niedrigste und Grad 4 der höchste ist. Der Grad der Gesamtanlage muss dem niedrigsten Grad eines Anlageteils entsprechen.
EMA/ÜMA müssen entsprechend ihrer Konfiguration angemessene Mittel für das Erkennen von Eindringlingen, für die Auslösung, für Sabotagemeldungen und für das Erfassen von Störungen beinhalten. Weitere Ereignisse dürfen erkannt werden, wenn die verbindlichen Anforderungen an das Erkennen von Eindringlingen, an die Auslösung, an Sabotagemeldung und an das Erfassen von Störungen nicht nachteilig beeinflusst werden.