Ein weiteres Einstufungskriterium ist das mechanische Verhalten der Verbindungsbauteile. Hierbei betrachtet man ob ein Bauteil die Eignung der Aufnahme einer statisch-mechanischen Belastung hat oder eher nicht. Ein letztes Kriterium ist die Unlösbarkeit oder Lösbarkeit einer Verbindung. Unlösbare Verbindungen sind Löt-, Schweiß-, Crimp oder Nahtverbindungen. Schraub- und Bolzenverbindungen fallen unter die lösbaren Verbindungen.
Verbindungsbauteile sind derart auszulegen, dass sie entsprechend der Herstellerangaben eingebaut sind, eine zuverlässige, beständige Leistungsfähigkeit zeigen und sicher für Personen und die umgebenden Einrichtungen sind.
Für die Einbauanweisung hat der Hersteller entsprechende Informationen bereitzustellen. Zu benennen ist hierbei die Einteilung des Bauteils, das empfohlene Anzugsdrehmoment, den Bereich der Leitergrößen und -werkstoffe, sowie die Anschlussanordnung. Die Einhaltung wird durch Sichtprüfung überprüft.
Verbindungsbauteile müssen eine ausreichende Blitzstrom-Tragfähigkeit besitzen. Eine ausreichende Festigkeit gegen statisch-mechanische Beanspruchung ist Grundvorrausetzung für den Einsatz der Bauteile.
Kommen exotherme Prozesse, Löt-, Schweiß-, Klemm- oder Nahtverbindungen als Verbindungen zur Verwendung, muss die Bauteilausführung sicher ausgeführt sein. Leiter und die metallische Installation müssen immer sicher befestigt sein.
Wenn Schrauben und Muttern als Klemmverbindung verwendet werden, muss die Bauteilausführung gewährleisten, dass der Leiter oder die metallische Installation bei Verwendung von Schrauben und Muttern immer sicher befestigt ist.