Home Betriebsführung Betriebsführung Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Verschiedene Modelle möglich

Betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Auf einen Blick Die Betriebliche Alterversorgung ist auch für Gesellschafter-­Geschäftsführer interessant, da sich hohe Steuervorteile für die Vermeidung von Rentenlücken nutzen lassen

Ergänzende Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenversorgung können neben der reinen Rentenabsicherung mit in die bAV einbezogen werden
Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer nur Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, hat keine ausreichende Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Eine Chance zur Vorsorge bietet die betriebliche Altersvorsorge.

Man kann dabei attraktive Steuervorteile nutzen. Bianka Jedicke, Bezirksleiterin beim Münchener Verein, erklärte uns dazu: »Der Staat unterstützt die wichtige Eigenvorsorge durch die hohe Steuerfreiheit. Zwei Varianten sind dabei möglich. Bei der arbeitnehmer­finanzierten Vorsorge entrichten Sie die Beiträge (Entgeltumwandlung) und sparen dabei Steuern. Dies finanziert einen Teil Ihrer Altersvorsorge. Bei der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge hingegen übernimmt Ihre Firma die Beiträge und profitiert von hohen steuerlichen Vorteilen in unbegrenzter Höhe.«

Drei-Stufen-Modell

Beim Münchener Verein werden drei Modelle der bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer angeboten:
  • Stufe 1 – Direktversicherung: Basis der betrieblichen Altersvorsorge, durch die limitierte steuerliche Förderung in der Höhe begrenzt. Kann um Berufsunfähigkeits-Schutz und Pflege-Option ergänzt werden, in der Umsetzung unkompliziert
  • Stufe 2 – Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse bietet Altersvorsorge-Möglichkeiten und Steuervorteile. Sie ist insolvenzsicher durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung. Einfach in der Durchführung und bilanzneutral
  • Stufe 3 – rückgedeckte Pensionszusage: Wird als feste Zusage von der Firma garantiert. Sie eignet sich für einmalige Zahlungen und für Firmen mit regelmäßig hohen Gewinnen. Die Rückstellung in der Steuerbilanz bringt einen Steuerstundungseffekt.

Fallstricke vermeiden

Da arbeitgeberfinanzierte Beitragsanteile als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, stellt der Steuergesetzgeber hohe Anforderungen an die Versorgungszusage. Das Finanzamt prüft unter anderem die Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit sowie die Einhaltung der Probezeit und Wartezeit. Für Unternehmer ist es daher ratsam, sich eingehend zu diesem Themenkomplex zu informieren. Alle steuerlich maßgeblichen Kriterien sollten eingehalten werden.

Welche Fallstricke lauern, lässt sich beispielhaft an den Erfordernissen Probe- und Wartezeit verdeutlichen: Für die beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eines neu gegründeten Start-up-Unternehmens soll eine bAV über eine Unterstützungskasse eingerichtet werden. Zuvor müssen aber die Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Probezeit ihre Eignung für die Aufgabe nachweisen. Diese sollte über den Steuer­berater geklärt und dokumentiert werden. Als Faustregel für die Probezeit gelten hier zwei bis drei Jahre. Wenn eine GmbH neu gegründet wird, beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Und wenn der Geschäftsführer bereits früher mit der bAV starten möchte? Dann kann vorab der Steuerberater klären, ob Ausnahme­regelungen greifen. Er holt dann eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein.

»Bei unerfüllter Probe- und Wartezeit unterstellt das Finanzamt, dass die Zuwendungen an die Unterstützungskasse nicht betrieblich veranlasst waren. Sie dürfen dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden – auch nicht nach dem Ende der Wartezeit«, so bAV-Experte Thomas Vietze vom Continentale Versicherungsverbund. »Beginnen Sie am besten erst mit der bAV, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Auf jeden Fall sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das kann über eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung gelöst werden.«
Infos
Weitere Informationen zur bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer finden Sie im Internet z.B. unter
Über den Autor
Autorenbild
Dipl.-Kommunikationswirt Roland Lüders

Redaktion »de«

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!