Meinung des Experten
Eine weitere Fehlleistung ist, dass der Querschnitt von 2,5 mm2 zwar durch eine Vorsicherung von 50 A bei Kurzschluss geschützt werden könnte – was man aber durch eine Berechnung nachweisen muss – und vermutlich aber nur auf sehr kurzen Strecken (kurze Leitungslänge) erfüllbar ist. Aussagen hierzu gab es in der zurückgezogenen Norm DIN VDE 0100-430:1981-06, wo entsprechende Nomogramme enthalten sind. Daraus lässt sich ablesen, dass z. B. bei einer Vorimpedanz von 100 mΩ immerhin noch etwa 12 m Leiterlänge zulässig wären. Solche Konfigurationen werden innerhalb von Schaltanlagen oder Verteilern häufig angewendet.
Eine andere Möglichkeit innerhalb von Gehäusen wäre, die Anforderungen von Abschnitt 8.6.4 von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1): 2012-06 zu erfüllen.
Diese Anforderungen beinhalten:
- kurz-und erdschlusssichere Verlegung
- die Länge zwischen der vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtung und der nachgeschalteten Überstromschutzeinrichtung darf maximal 3m betragen. Diese Anforderungen sind, bezogen auf Ihr Beispiel, ganz sicher nicht erfüllt. Solche Ausführungen sind im Schaltanlagenbau üblich, da immer von einer Sammelschiene oder einer nennstromgrößeren Sicherung ein Abgang errichtet werden muss. Dabei kann es jederzeit möglich sein, dass man einen Querschnitt von 2,5 mm² ohne Sicherung am Leitungsanfang an einer Sammelschiene 40 mm x 10 mm anschließt, um eine Verbindung zu einer nachgeschalteten Sicherung von 10 A (z. B. für einen Messstromkreis) zu realisieren. Das setzt voraus, dass dafür auch geeignete Verbindungselemente zur Anwendung kommen. Außerdem muss der Abschnitt 8.6.4 von DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1):2012-06 erfüllt werden.