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VDE-Anwendungsregel

Planungsgrundsätze für 110-kV-Netze

Quelle: Fotolia/fotomek
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Zusammengefasst sind die für Planung von 110-kV-Netzen in Deutschland wesentlichen Punkte. Sie beschreibt das grundsätzliche Vorgehen bei einer mittel- und langfristigen Netzplanung. Eine detaillierte Gestaltung der Planungsgrundsätze kann je nach den spezifischen Randbedingungen und auch der historischen Entwicklung der einzelnen Netzbetreiber unterschiedlich erfolgen.

Gravierende Schwerpunkte bei der Planung von 110-kV-Netzen bilden die Szenarien zur Netzbelastung und die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Auslegungskriterien. Bei der Planung sind viele Kriterien zu berücksichtigen, die sich nicht exakt fassen lassen, da sich die zukünftige Entwicklung häufig nur mit Unsicherheiten abschätzen lässt. Somit kann eine Lösung der Planungsaufgabe nicht als fester Algorithmus aufgeschrieben werden.

Ziel der Planung ist es unter Berücksichtigung der vorhandenen Netze, der jeweiligen Randbedingungen und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklung, ein kostengünstiges Netz unter Erfüllung aller Anforderungen zu planen. Damit soll eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität sichergestellt werden.

Die Hochspannungsnetze des Verteilnetzbetreibers sind separat zu betrachten. Dazu müssen die überlagerten Höchstspannungsnetze angemessen nachgebildet und die an die Hochspannungsnetze angeschlossenen Erzeugungsanlagen und deren systemrelevanten Eigenschaften berücksichtigt werden. Diese Eigenschaften wären beispielsweise Bereitstellung von Wirkleistung, Blindleistung, Kurzschlussleistung.

Die am Mittel- und Niederspannungsnetz angeschlossenen Erzeugungs- und Bezugsanlagen sind am HS-Umspannwerk in geeigneter Form nachzubilden und in die Berechnung einzubeziehen. Eine Abstimmung der Netzplanungen mit den Übertragungsnetzbetreibern und den nachgelagerten beziehungsweise benachbarten Verteilnetzbetreibern ist dabei erforderlich.

Anforderungen an neue oder zu verstärkende HöS/HS-Umspannwerke werden vorrangig in der Planung der Hochspannungsnetze definiert. Die Ausgestaltung ist gemeinsam zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber abzustimmen.

Anforderungen an neue beziehungsweise zu verstärkende HS/MS-Umspannwerke sind von den Planungen der nachgelagerten Mittelspannungsnetze festgelegt und bei der Planung der Hochspannungsnetze zu berücksichtigen. Die jeweiligen Hochspannungs-Schaltanlagen werden im Rahmen der Hochspannungsnetzplanung zu betrachtet.
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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