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Neue Norm zum Arbeiten unter Spannung

Isolierende Hubarbeitsbühnen für Montage auf Fahrgestell

Quelle: Fotolia/fotomek
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Eine Hubarbeitsbühne dient zum Anheben von Personen in eine bestimmte Arbeitsposition. Geräte wie Ausleger dürfen integriert werden, um den Bediener bei der Ausführung der Arbeit zu unterstützen. Weiter werden auch Anforderungen und Prüfungen für die Teile des Fahrgestells beschrieben, die die Eigenschaften der beim Arbeiten unter Spannung verwendeten isolierenden Hubarbeitsbühne beeinflussen könnten.

Dieses Dokument beschreibt isolierende Hubarbeitsbühnen für die Verwendung in Umgebungsbedingungen zwischen –25 °C und +55 °C. Sobald Hubarbeitsbühnen zum Einsatz unter unüblichen atmosphärischen Bedingungen vorgesehen sind, können andere geeignete Aspekte zu berücksichtigen sein. Diese müssen vom Hersteller für die Aufschriften und in der Gebrauchsanleitung festgelegt werden. Die besonderen Umgebungsbedingungen können zum Beispiel bei höheren oder niedrigeren Temperaturen auftreten.

Gegenüber der Vorgängernorm aus dem Jahr 1995 wurden einige Änderungen vorgenommen. Zu den gravierendsten zählen unter anderem die Überprüfung aller Anforderungen und der Prüfbedingungen. Weiter wurden Unterscheidungen der Prüfungen für hohle Hubeinrichtungen und für solche mit Schaumfüllung getroffen. Informationen zum Schutz des Vakuums und zur Überwachung von Ableitströmen, sowie eine verbindliche Anforderung, dass Hubarbeitsbühnen für Arbeiten auf Potential mit dauernd installiertem Prüfelektrodensystem ausgerüstet werden müssen, wurden erarbeitet.

Hubarbeitsbühnen sind mit Steuerungssystemen derart auszurüsten, dass sämtliche Funktionen nur ausgeführt werden können, wenn die betreffende Steuerung betätigt wurde. Um eine unbeabsichtigte Handlung zu verhindern, muss für die Positionssteuerungen der oberen Hubeinrichtung ein Bedienelement oder eine Verriegelungseinrichtung zum Schutz integriert sein. Die Einrichtung muss in die verriegelte Stellung, Nullstellung oder ausgeschaltete Stellung zurückgehen sobald die Steuerung vom Bediener losgelassen wird.

Bei Ausfall der Energiequelle müssen alle Bewegungen aufhören. Beim Wiederanfahren oder nach Wiederherstellung der Energiequelle darf keine Bewegung erfolgen ohne eine beabsichtigte Aktion des Bedieners. Ein Notablass in Form einer Handpumpe oder einer zweiten Energiequelle ist an einer leicht zugänglichen Stelle vorzusehen. Diese hat den Zweck, beim Ausfall der Hauptenergiequelle die Bühnen in eine Position zurückzufahren, in der ein gefahrloses Verlassen der Bühne möglich ist.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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