Jedes elektrische Betriebsmittel ist so auszuwählen und zu errichten, dass die Anforderungen und Grundsätze der DIN VDE 0100 entsprechen und eingehalten werden.
Bei der Befestigung der Betriebsmittel ist auf die Angaben des Herstellers zu achten. Leiteranschlussklemmen dürfen nicht einer Überbeanspruchung oder zu hoher Belastung ausgesetzt sein.
Bei Betriebsmitteln, die keine eigene Umhüllung besitzen gelten bestimmte Anforderungen. Sie sind dabei in einer geeigneten Dose oder einem Gehäuse nach der Normenreihe DIN EN 60670 oder DIN EN 62208 einzubauen.
Eine Fehlerstromschutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter des geschützten Stromkreises abschalten. Die Aufteilung der Stromkreise hat so zu erfolgen, dass kein unerwünschtes Abschalten der Fehlerstromschutzeinrichtung verursacht wird.
Abhängig vom Auftreten der Gleichstromanteilen und anderen Frequenzen gegenüber der Bemessungsfrequenz von 50 Hz gibt es verschiedene Typen von Fehlerstromschutzeinrichtungen:
- Typ AC zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen. (in Deutschland nicht zugelassen)
- Typ A zum Schutz bei sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen.
- Typ F gleiche Bedingungen wie Typ A, zusätzlich Mischfrequenzen und glatte Gleichfehlerströme ≥ 6 mA.
- Typ B gleiche Bedingungen wie Typ F, zusätzlich sinusförmige Wechselströme bis 1000 Hz, sowie sämtliche glatte und pulsierende Gleichfehlerströme.
In TN-C-Systemen darf keine Verwendung einer Fehlerstromschutzeinrichtung erfolgen.
Um ein Brand zu verhindern, ist eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 300 mA zu verwenden. Es gibt aber auch Betriebsmittel, die einen höheren Betriebsstrom führen als es die Fehlerstromschutzeinrichtung zulässt. Dafür findet ein Leistungsschalter Verwendung.