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Eichrechtskonformen Laden von Elektrofahrzeugen

Neue VDE-Anwendungsregel zur Elektromobilität

Ladesäule
Ladesäule
Mit der neuen Anwendungsregel des VDE/DKE soll das eichrechtskonforme, transparente und korrekte Abrechnen beim Laden von Elektrofahrzeugen ermöglicht werden und der Weg für eine flächendeckende Einführung von Stromzählern in Ladesäulen freigemacht werden. Bislang scheiterte der flächendeckende Aufbau einer Ladeinfrastruktur an einer Lücke des Dokuments 6-A »Regeln und Erkenntnisse des Regelermittlungsausschusses nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes für Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich der E-Mobilität« des Regelermittlungsausschuss (REA). So reichten der Detaillierungsgrad und der Umfang der Anforderungen des Dokumentes 6-A nicht aus, um einheitlich eichrechtskonforme und interoperable Systeme im Wechsel- und Gleichspannungsbereich zu entwickeln und zu zertifizieren.

»Es fehlten beispielsweise Anforderungen an eine Referenzarchitektur, an DC- und Zeit-Messeinrichtungen sowie Datenformate für die Übermittlung eichrechtlich relevanter Daten«, kommentiert VDE-Normungsexperte Dennis Haub das Dilemma. »Wir sind froh, mit der Veröffentlichung des Entwurfes der VDE-Anwendungsregel E-VDE-AR-E 2418-3-100 »Elektromobilität – Messsysteme für Ladeeinrichtungen« diese Lücke jetzt geschlossen zu haben und der Elektromobilität weiter Anschub zu geben«, erklärt der Experte weiter.

Verbraucher kann nun Ladevorgang nachprüfen

Der Stromzähler in Ladesäulen ist ein eichpflichtiges Messgerät. Auch die Anzeige des Stromzählers unterliegt als Zusatzeinrichtung im Sinne von § 3 Nr. 24b MessEG dem Eichrecht. Mit der neuen VDE-Anwendungsregel können Ladevorgänge nun korrekt und transparent angezeigt und abgerechnet werden. Nach der Veröffentlichung der VDE-Anwendungsregel durch das zuständige nationale Komitee VDE/DKE/K461 »Messeinrichtungen und -systeme für Elektrizität« wird die VDE-Anwendungsregel dem Regelermittlungsausschuss (REA) – in seiner Funktion als regelsetzender Fachkreis in Deutschland – mit der Bitte um Ermittlung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bringen die VDE-Normungsexperten die Ergebnisse auf europäischer und internationaler Ebene in die Normung ein. Aber zunächst ist die Anwendungsregel zur öffentlichen Kommentierung für drei Monate freigegeben. Details zum Prozess der Kommentierung sowie zum Bezug des Entwurfes der VDE-Anwendungsregel gibt es unter https://bit.ly/2z6IViL

Über 70 Experten erarbeiteten die Anwendungsregel

Im März 2017 hatte sich unter der Leitung von Matthias Hübner, Leitung der Konformitätsbewertungsstelle für gesetzliches Messwesen im VDE-Institut, der VDE/DKE Gemeinschaftsarbeitskreis DKE/GAK 461.0.21 »Vorbereitung von elektrizitätsmessgerätebezogenen Normungs- und Standardisierungsvorschlägen für den Regelermittlungsausschuss nach §46 MessEG« der Erarbeitung der offenen Punkte des REA-Dokumentes 6-A angenommen. Über 70 Experten aus der Industrie, Konformitätsbewertungsstellen und der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) erarbeiteten innerhalb eines Jahres den Entwurf der VDE-Anwendungsregel.

www.vde.com

 

 
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