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Neue Norm zu Alarmanlagen

Energieversorgungen von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Gegenüber des Vorgängerdokuments DIN EN 50131-6 (VDE 0830-2-6): 2015-03 gibt es einige Änderungen. Zum einen ist in den normativen Verweisungen die Streichung von EN 60068-2-75 erfolgt, Prüfverfahren sind eingefügt und es fand eine redaktionelle Überarbeitung in Bezug auf Begriffe und Abkürzungen statt.

Selbstverständlich ist bei Ausfall der Energieversorgung der Zustand zu überwachen. Innerhalb von 10s nach dem Erkennen des Ausfalls muss ein Störungssignal erzeugt werden.

Die Norm unterscheidet zwischen drei verschiedenen Ausführungsarten:
  • Ausführungsart A: Besitzt eine externe Energiequelle, die keine Überwachung während des Ladens erfordert.
  • Ausführungsart B: Besitzt einen wiederaufladbaren Energiespeicher, auch hier ist keine Überwachung während des Ladens erforderlich.
  • Ausführungsart C: Es ist eine Entladespannungs-Störungsmeldung vorzusehen. In der Tabelle gibt es festgelegte Werte die dafür einzuhalten sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Spannungsversorgung eher als geplant zusammenbricht.
Jeder getrennte Energieausgang ist gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen. Liegen einer dieser beiden Fehler vor, darf die Betriebsfähigkeit anderer Energieausgänge nicht beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus sind auch Maßnahmen gegen Sabotage zu erfüllen. Der Zugang ins Innere des Gehäuses, das Entfernen der Montagefläche und das Eindringen ins Gehäuse ist für unbefugte untersagt.

Das Sabotagesignal muss innerhalb von 10s nach dem unerlaubten Entfernen der Montagefläche auftreten. Es darf nicht möglich sein, die Sabotageüberwachung durch Werkzeug zu manipulieren. Um dies zu vermeiden, gibt es Mindestmaße der den maximalen Abstand der Sabotageerkennung zum Gehäuse der Anlage bestimmt.

Die elektrischen Anschlüsse müssen für die Strombelastbarkeit und für die Leitung geeignet sein. Damit der Installateur die Zuleitung ordnungsgemäß anschließen kann, sind die Klemmen entsprechend zu beschriften. Diese Bezeichnungen sollten ebenfalls in der Dokumentation Berücksichtigung finden.

Zusätzlich muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:
  • Anleitungen zur Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Betrieb;
  • Ausführungsart der Energieversorgung
  • Anforderungen an Spannungsbemessung und Frequenz der jeweiligen Ausführungsart
  • Nennleistung der Energieversorgung und maximale Nennleistung
  • Grenzwerte der angeschlossenen Last
  • Energiebedarf der Energieversorgung
  • Auslösespannung und Überspannungsschutz
  • Zulässige Betriebstemperatur
  • Gewicht und Maße
  • Befestigungsmöglichkeiten
  • v.m.
 
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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