Selbstverständlich ist bei Ausfall der Energieversorgung der Zustand zu überwachen. Innerhalb von 10s nach dem Erkennen des Ausfalls muss ein Störungssignal erzeugt werden.
Die Norm unterscheidet zwischen drei verschiedenen Ausführungsarten:
- Ausführungsart A: Besitzt eine externe Energiequelle, die keine Überwachung während des Ladens erfordert.
- Ausführungsart B: Besitzt einen wiederaufladbaren Energiespeicher, auch hier ist keine Überwachung während des Ladens erforderlich.
- Ausführungsart C: Es ist eine Entladespannungs-Störungsmeldung vorzusehen. In der Tabelle gibt es festgelegte Werte die dafür einzuhalten sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Spannungsversorgung eher als geplant zusammenbricht.
Darüber hinaus sind auch Maßnahmen gegen Sabotage zu erfüllen. Der Zugang ins Innere des Gehäuses, das Entfernen der Montagefläche und das Eindringen ins Gehäuse ist für unbefugte untersagt.
Das Sabotagesignal muss innerhalb von 10s nach dem unerlaubten Entfernen der Montagefläche auftreten. Es darf nicht möglich sein, die Sabotageüberwachung durch Werkzeug zu manipulieren. Um dies zu vermeiden, gibt es Mindestmaße der den maximalen Abstand der Sabotageerkennung zum Gehäuse der Anlage bestimmt.
Die elektrischen Anschlüsse müssen für die Strombelastbarkeit und für die Leitung geeignet sein. Damit der Installateur die Zuleitung ordnungsgemäß anschließen kann, sind die Klemmen entsprechend zu beschriften. Diese Bezeichnungen sollten ebenfalls in der Dokumentation Berücksichtigung finden.
Zusätzlich muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:
- Anleitungen zur Errichtung, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Betrieb;
- Ausführungsart der Energieversorgung
- Anforderungen an Spannungsbemessung und Frequenz der jeweiligen Ausführungsart
- Nennleistung der Energieversorgung und maximale Nennleistung
- Grenzwerte der angeschlossenen Last
- Energiebedarf der Energieversorgung
- Auslösespannung und Überspannungsschutz
- Zulässige Betriebstemperatur
- Gewicht und Maße
- Befestigungsmöglichkeiten
- v.m.