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Neue Vornorm zu Überwachungsanlagen

Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen

Quelle: Fotolia/fotomek
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In der neuen Vornorm geht es um die Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen. Diese Anforderungen beziehen sich auf Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung soweit keine anderen Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten.

Eine Gefahrenwarnanlage dient einer frühzeitigen Warnung und Reduzierung von Personen- und Sachschäden. Einbrüche, Bedrohungen, Brände, gefährliche Gase und auftretendes Wasser kann zu technischen Defekten führen.

Gegenüber der DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1): 2013-09 gibt es einige Änderungen.

Es fand eine generelle Überarbeitung zur Aufnahme und Abbildung von Anforderungen an der Sicherheitstechnik im Smart Home-Bereich statt. Auch ein neuer Abschnitt »Zusätzliche Anforderungen an Smart-Device-Applikation« und ein Anhang »Hinweise zu Smart Home Anwendungen« findet sich wieder.

Eine moderne Gefahrenwarnanlage kann mit Smart-Home Komponenten angebunden werden.

Hierfür gibt es verschiedene Modelle einer GWA: Typ A, Typ B und SiSHA.

Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home Komponenten – Typ A

 Bei diesem Modell erfolgt die Steuerung durch eine integrierte GWA und Smart-Home Zentrale.

Gefahrenwarnanlage mit Anbindung von Smart Home-Komponenten – Typ B

 Hier erfolgt die Steuerung durch zwei separate Zentralen. Einmal die Gefahrenwarnanlagenzentrale und die Smart-Home Zentrale. Zwischen diesen beiden Komponenten besteht eine Schnittstelle zum Datenaustausch.

Smart Home System mit Sicherheitsanwendungen und Gefahrenwarnanlagenfunktionen (SiSHA)

Bei dieser Bauart handelt es sich um ein einziges Gerät, dass die Sicherheitsanwendungen der Gefahrenwarnanlage und Smart Home Funktionen integriert und steuert.

Die Installation, Planung, Inbetriebsetzung und Instandhaltung darf nur durch eine Fachfirma erfolgen. Diese muss über mindestens eine Elektrofachkraft für Gefahrenwarnanlagen verfügen.

Auch bei getrennter Verbindung einer Internetverbindung muss die Gefahrenwarnanlage ihre Funktion erfüllen.

Die Energieversorgung ist so auszulegen, dass sie den üblichen Bedingungen standhält. Sowohl bei Belastung, als auch bei der Alarmierung bzw. Warnung sind diese Bedingungen erforderlich.

Je nach Ausführungsart gibt es besondere Anforderungen an die Energieversorgung:
  • Ausführungsart A: Eine Netzversorgung und eine alternative Energiequelle, z.B. eine wiederaufladbare Batterie die durch eine GWA wieder aufgeladen wird.
  • Ausführungsart B: Eine Netzversorgung und eine alternative Energiequelle, z.B. eine wiederaufladbare Batterie die nicht automatisch durch eine GWA aufgeladen wird.
  • Ausführungsart C: Hauptenergiequelle mit begrenzter Kapazität, z.B. eine Batterie.
Wird Energie aus einer Netzversorgung in Verbindung mit einer alternativen Energiequelle entnommen, ist für eine ausreichende Kapazität zu achten. Alle Signalgeber sind dabei entsprechend zu versorgen. Außerdem ist für eine Überbrückungsdauer von mindestens 15 Minuten sicherzustellen.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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