Bezüglich der früheren Version dieser Norm gibt es zwei grundlegende Änderungen. Zum einen fand eine inhaltliche Koordinierung der Anforderungen für SLS Schalter statt. Zum anderen sind die Standardtexte in Abschnitt 3 angepasst worden.
Ein SLS-Schalter hat in der Ausschaltstellung das Zeichen »O« in der Farbe Grün und in der Einschaltstellung das Zeichen »I« die Farbe Rot zu tragen. Der Neutralleiter ist dabei eindeutig als Buchstaben »N« zu kennzeichnen.
Aufschriften dürfen nicht verwischen, leicht lesbar sein und dürfen sich nicht auf Schrauben befinden.
Auch im Bereich der Mechanik und Inneren eines SLS Schalters sind gewisse Anforderungen erforderlich. Die Kontakte eines SLS Schalters müssen gleichzeitig schließen und öffnen. Dies gilt für alle Außenleiter, jedoch nicht für den Neutralleiter.
Andere Bauarten können auch den Neutralleiter trennen. Diese Maßnahme darf aber nur verwendet werden, wenn bei Abschalten des Neutralleiters alle Phasen automatisch mit abgeschaltet werden. Umgekehrt gilt: Das Einschalten der Phasen funktioniert nur, wenn der Neutralleiter zuerst eingeschaltet worden ist.
Um Manipulationen zu verhindern und elektrische Gefährdungen einzugrenzen hat der Hersteller Vorkehrungen zu treffen. Der SLS Schalter muss eine Freiauslösung besitzen.
Der Hersteller hat die Klemmen eines SLS Schalters so zu konstruieren, dass ein Leiter beim ordnungsgemäßen Anschluss keine Beschädigung aufweist. Außerdem ist darauf zu achten, dass beim Anziehen der Klemme ein mehrdrähtiger Leiter nicht herausschlüpfen kann.
Der Hersteller baut auch SLS Schalter zur Installation auf Sammelschienensystemen. Dabei hat er beim Abnehmen darauf zu achten, dass er eine mechanische Verriegelung einbaut. Diese Maßnahme soll verhindern, dass im stromführenden Betrieb der SLS Schalter sich nicht von der Sammelschiene löst.
Aktive Teile dürfen im normalen Betrieb nicht berührt werden können. Befinden sich aktive Teile in unmittelbarer berührbarer Umgebung, sollte ein Isolierstoff um das aktive Teil verbaut werden. Diese Maßnahme verhindert, dass Personen einen elektrischen Schlag erleiden.
Lack- oder Emaille-Beschichtung werden als nicht ausreichende Isolierung angesehen!