Home Elektroinstallation Elektroinstallation Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen

Anwendungsregel zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen

Quelle: Fotolia/fotomek
Quelle: Fotolia/fotomek
Unter Erzeugungsanlagen versteht man Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Wasserkraftanlagen, Kleinwindenergieanlagen, sowie Brennstoffzellenanlagen.

Im Laufe der Zeit ändern sich die Bedingungen an Erzeugungsanlagen. Dementsprechend sind neue Anforderungen an den NA-Schutz und Kuppelschalter, sowie der Nachweis der elektrischen Eigenschaften notwendig. Auch eine Harmonisierung mit der VDE-AR-N 4100 ist nun erfolgt.

Diese Norm unterscheidet zwischen einer Erzeugungseinheit vom Typ 1 und Typ 2. Bei einer Typ 1 Erzeugungseinheit erfolgt die Erzeugung der elektrischen Energie ausschließlich durch direkt im Netz gekoppelte Synchrongeneratoren. Abweichungen, die nicht dem Typ 1 entsprechen, werden als Erzeugungseinheit des Typ 2 behandelt.

Photovoltaikanlagen

Jegliche Netzüberlastung durch Photovoltaikanlagen ist unbedingt zu vermeiden. Um diesen Anforderungen Stand zu halten ist eine PV-Anlage in drei Leistungsgruppen unterschieden:
  • bis einschließlich 30 kWp kann man zwischen zwei Varianten auswählen:
    • Die Wirkleistung ist dauerhaft durch einen Umrichter oder einer entsprechenden Steuerung auf maximal 70% der installierten Modulleistung zu begrenzen.
    • Die PV-Anlage verfügt über eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung.
  • PV-Anlagen > 30 kWp – 100 kWp müssen über eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung gesteuert werden, über die der Netzbetreiber verfügen kann.
  • PV-Anlagen > 100 kWp setzen ebenfalls eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung, über die der Netzbetreiber verfügen kann heraus. Zusätzlich ist die Einspeisung auf den momentanen Ist-Zustand jederzeit einzusehen.

Kraftwärmekopplungsanlagen (KWK), Wind-, Biogas, Wasserkraft- sowie Deponie- und Klärgas-Anlagen 

Bei einer Leistung von über 100 kW ist ebenfalls eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber erforderlich.

Speicher, die Erneuerbare Energien oder KWK-G-Anlagen puffern

Auch hier ist bei einer Leistung über 100 kW eine ferngesteuerte Leistungsreduzierung erforderlich. Der momentane Ist-Zustand der Einspeisung ist dabei auch zu berücksichtigen.

Die Anforderungen können auch entfallen. Wenn durch eine Steuerung sichergestellt ist, dass der Speicher nicht in das Netz einspeisen kann. Abweichungen von dieser Norm sind in Form einer Herstellererklärung nachzuweisen.

Alle Erneuerbare Energien und KWK-G Anlagen mit intelligentem Messsystem

 In dieser Ausführungsart darf der Netzbetreiber vom Messstellenbetreiber die Übermittlung der Netzzustandsdaten, einschließlich der Einspeiseleitung verlangen.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!