Meinung des Experten
Hoffentlich haben diesem Menschen die Ohren genauso geglüht, wie die Drähte, die er zur Überbrückung der NH-Sicherung genommen hat (Bilder 1 und 2). Es wundert mich, dass die Drahtwickel um die Kontaktmesser nicht zu einem weiteren Kurzschluss mit den benachbarten Sicherungen geführt haben. Ein wenig Physik-Kenntnisse müssen bei dem »Überbrücker« dennoch vorhanden gewesen sein, sonst hätte er vielleicht nur einen oder zwei Leiter mit 1,5 mm2 für die Überbrückung verwendet.Sicherungen – unabhängig von der Art – durften schon seit den 1970er-Jahren nicht überbrückt werden. In der inzwischen ungültigen DIN VDE 0100:1973-05 war Im §31b) unter 9. festgelegt: »Überstromschutzorgane dürfen nicht überbrückt werden. Anmerkung: Überbrücken heißt, einen Nebenweg schaffen, durch den der Strom im Schutzorgan so herabgesetzt wird, dass dessen Schutzcharakteristik unwirksam wird. Überbrücken bedeutet also Aufheben des durch das Schutzorgan gewährleisteten Schutzes.«
Das galt natürlich auch für die Überbrückung einer defekten Sicherung. Solche Festlegungen gibt es allerding in neueren Normen nicht mehr. Vermutlich wäre es auch sinnlos, da derjenige der einen solchen Murks macht, sich sehr wahrscheinlich auch kaum um die VDE-Bestimmungen kümmert.
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