Das E-Check-Prüfsiegel und das zugehörige ZVEH-Prüfprotokoll bescheinigen Besitzern und Betreibern elektrischer Anlagen, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Damit die Prüfung auf dem neuesten Stand der Technik erfolgen kann, hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) jetzt die Richtlinien für den E-Check und den E-Check PV angepasst und aktuelle Prüfprotokolle bereitgestellt.
Der neue Peugeot 208 wird mit seiner Markteinführung Anfang 2020 in Deutschland in einer vollelektrischen Variante, dem Peugeot e-208, erhältlich sein. Der Elektromotor mit 100 kW (136 PS) entwickelt vom Stand aus ein maximales Drehmoment von 260 Nm mit 0 CO2-Emissionen und bietet den Insassen geräuscharmen und vibrationslosen Fahrspaß. Der Fahrer wird dabei permanent über die Funktionsweise des Antriebsstrangs über den Touchscreen informiert.
Von Kaiser gibt es nun eine neue Elektronik-Dose sowie Produktverbesserungen an den bestehenden Schallschutzdosen 68. Die Elektronik-Dose »Schallschutz 68 Flex« für Schallschutzanwendungen bietet bei einem Einbaudurchmesser von 68 mm zusätzlichen Raum für elektronische Komponenten. Zudem haben alle Schallschutzdosen 68 nun Öffnungslaschen zur einfachen werkzeuglosen Rohreinführung sowie Geräteschrauben mit Plus-Minus-Antrieb.
Die Plattform »Noltanet« der Nolta GmbH bietet eine Vernetzung und Überwachung von Maschinen, Pumpen und sonstigen elektrischen Verbrauchern. Über einen Motorschutzstecker oder ein Einbaumodul weiß das Gerät wo es sich befindet und überträgt unterschiedliche Daten an Smartphone, Tablet und/oder Desktop-PC.
Die GHM Group bietet nun die CO2-Handmessgeräte G 1910-02 und G 1910-20 an. Der Messbereich erstreckt sich bis 2000ppm bzw. bis 19999ppm (=2%). Die Messung erfolgt mit einem optischen NDIR-Messverfahren an den Luftöffnungen auf der Geräteoberseite. Die Anzeige des zeitlich gewichteten Mittelwertes – 8h (TWA) oder 15min (STEL) – sowie der aktuelle Messwert ist gleichzeitig und bequem ablesbar.
Der erste Teil dieses Beitrags befasste sich eingangs mit den Grundsätzen der Instandhaltung, Wartung, Inspektion und Prüfung. Hierbei wurden die Prüfgrundlagen und Bewertungskriterien erörtet.
Am Beispiel einer vor wenigen Jahren in Betrieb genommenen Hochschule behandelt dieser Beitrag den Umgang des Betreibers mit seiner Pflicht zur Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen sowie ortsveränderlicher Betriebsmittel. Als Grundlage für diese Prüfungen ist eine große Zahl an Bestimmungen heranzuziehen.
Die Kompaktleistungsschalter der Serie „h3+“ von Hager gibt es nun in zwei neuen Baugrößen. Die Schalter der Reihe P160 sind für Nennströme von 25A bis 160A ausgelegt, die der Reihe P250 für Nennströme von 40A bis 250A. Das Ausschaltvermögen reicht von 25kA bis 70kA.
Mit der Software „Fim“ (Field Information Manager) für den „Universal Motor Controller UMC100.3“ von ABB kann man die Konfiguration vornehmen, die Identifizierung scannen und so den Zugriff auf das Gerät möglich machen.
Die Schaltschrank-Durchführung für elektrische Messungen von Fluke ermöglicht den unmittelbaren Zugang zu Spannungs- und Stromsensoren im Inneren eines stromführenden Schaltschranks. So können Netzqualitäts- und Energiemessungen über externe Zugangspunkte ohne Öffnen der Schaltschranktür durchgeführt werden.
Die neue »Baur Software 4« eignet sich für die Kabelprüfung (VLF-truesinus, VLF-Rechteck und Gleichspannung), die Kabelmantelprüfung und die Diagnose mit der Verlustfaktor- oder Teilentladungsmessung. So lässt sich die zustandsorientierte Instandhaltung von Kabelnetzen weiter optimieren.
Strom wird in den eigenen vier Wänden täglich ganz selbstverständlich genutzt. Um Haus und Bewohner umfassend vor elektrischen Gefahren zu schützen, bedarf es ein durchgängiges Schutzkonzept, bei dem verschiedenen Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind. Die Initiative Elektro+ erläutert worauf es ankommt.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400: 2019-07 »Messwesen Strom (Metering Code)« legt die Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme fest. Sie gilt außerdem für die Ausstattung von neuen Messstellen.