Home Praxisprobleme Industrie und Maschinen Ab wann gilt man als verantwortliche Elektrofachkraft?

Praxisfrage

Ab wann gilt man als verantwortliche Elektrofachkraft?

Hallo liebes de-Team,

folgende Frage beschäftigt mich. Ich bin in einer Industriebäckerei als Elektriker der Instandhaltung tätig, momentan als normaler Geselle und habe vor kurzem meine Meisterprüfung abgelegt, die ich hoffentlich bestanden habe. Nun zu dem eigentlichen. Ich habe ein Nebengewerbe im Elektroinstallationsbereich und möchte mich mit meinem Meisterbrief beim örtlichen Energieversorger einschreiben lassen. Laut unserem Dozent der HWK bin ich bei der Einschreibung als Meisterbetrieb zur Zähleranmeldung etc. auch gleichzeitig VEFK im Betrieb in dem ich angestellt bin, wenn ich hier als Elektriker beschäftigt bin, was aktuell der fall wäre. Nun meine Frage, bin ich somit verantwortlich für die Elektrische Anlage, auch ohne eine Leitende Position zu übernehmen oder eine Stellvertretende Leitung? Auch ohne Bestellung des Unternehmers?

M. T., Bayern

Expertenantwort vom 13.01.2020
Autorenbild
Dipl.-Ing. (FH) Michael Muschong

Fachredakteur »de«

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«,

Die Nebentätigkeit des Anfragers hat keinerlei Einfluss auf den Status, den er im Unternehmen genießt. Für die Bennennung einer VEFK ist der immer der Unternehmer/Arbeitgeber zuständig und verantwortlich. Automatismen gibt es dabei sowieso nicht. Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich außerdem einige Beiträge der Fachzeitschrift »de« heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion »de«

PP19137  


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