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Praxisfrage

Abnahme von Maschinen

Ich habe das Glück, als verantwortliche Elektrofachkraft die Maschinen in unserem Unternehmen bei Inbetriebnahme abzunehmen. Dabei schildere ich folgendes Problem: Eine Anlage wurde im Jahre 2007 ausgeschrieben und kurz darauf nach Aufstellung im Probebetrieb bis heute betrieben. Nun ist jemandem aufgefallen, dass die Abnahme noch nicht gelaufen ist und ich als VEFK nun doch dafür zuständig bin. Ein erster Blick auf die Anlage erweckt einen Schrecken. Schaltschrank ist viel zu klein, keine Nachweise vorhanden, kein Fachmann, der die Anlage aufgebaut hat. Keine Dokumentation vorhanden und nur ein Schaltplan, der aus einem Tabellenbuch zusammen kopiert wurde, fliegt da rum. Daraufhin wurde der Hauptauftragnehmer um Beseitigung der Mängel gebeten. Dieser hat einen Elektromeister beauftragt, die Mängel zu beseitigen. Mir fehlen die Worte, da der Meister das Ganze nur etwas verschönert hat, aber keine Abhilfe geschaffen hat. Zudem fehlen ihm auch die gültigen zusätzlichen Vertragsbedingungen, die für den Auftrag benannt waren. Nun ist nur noch ein Schaltplan vorhanden, weitere Unterlagen sind nicht zu bekommen. Was ist nun zu tun? Nach Maschinenrichtlinie fehlen hier ja mehrere Unterlagen, worüber der beauftragte Meister, der die Anlage richten sollte, einfach hinwegschaut. Da der Schrank schon bei der Montage vor Ort zu klein war, wäre meines Erachtens hier ein Neuaufbau in einem größeren Schrank die sinnvollste Lösung. Nur wie lässt sich das begründen? D. P., Hessen

Expertenantwort vom 21.03.2016
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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