Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Elektrotechnik Vollfach studiert und einen Abschluss als Bachelor of Science. Zur Zeit mache ich den entsprechenden Master als weiterführendes Studium. Neben dem Studium bin ich seit Ende 2016 Werkstudent in einer Firma für Mess- und Antriebstechnik angestellt. Dort habe ich verschiedene Abteilungen durchlaufen und Praxiserfahrung sammeln können. Diese reicht von der Kalibrierung und Reparatur von Messgeräten bis hin zum Aufbau und der Montage von Schaltanlagen samt Inbetriebnahme vor Ort mit entsprechenden normgerechten Messungen. Die im Internet zu findende Definition des Begriffs der »Elektrofachkraft« gibt zum einen das Studium als »Grundlage für die Qualifikation« an, trifft jedoch keine explizite Aussage darüber, was neben dem Studium erforderlich ist. Zum anderen gibt es auch diese Beschreibung (lt. Wikipedia): »Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.« Ist das Zeugnis des Studiums als ein solcher Nachweis zu verstehen oder benötige ich zusätzlich eine bestimmte Art von Arbeitszeugnis? Gibt es eine eindeutige Grenze, ab der ich als Elektrofachkraft zu bezeichnen bin und falls ja, wie ist diese definiert bzw. wer tut dies?
PP21191