Gemäß DIN 18015 Teil 1 sind Hauptleitungen für eine dreiphasige Belastung von 63 A auszulegen. Weiterhin wird in der DIN 18015 Teil folgende Aussage getätigt: »Der Leitungsquerschnitt muss dementsprechend mindestens 10 mm² Cu betragen.«
Für die Bemessung von Kabeln und Leitungen hat die zulässige Strombelastbarkeit nach DIN VDE 0298-4 (VDE 0298-4) Vorrang. Hier ist die Tabelle A.2 – Belastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in Gebäuden; Betriebstemperatur 70 °C; Umgebungstemperatur 25 °C; Verlegearten C und E anzuwenden. Der Nennstrom der Sicherung muss hier kleiner, allenfalls genau so groß sein, wie die angegebene maximale Belastbarkeit der Kabel und Leitungen. Weiterhin ist dies auch nur zutreffend bei Sicherungen mit einem großen Prüfstrom von 1,45 ∙ IN der Sicherung.
Beim Einsatz von NH- Sicherungen, wie im Hauptstromsystem üblich, muss hier der große Prüfstrom von 1,6 ∙ IN der Sicherung berücksichtigt werden. Das heißt die zulässige Strombelastbarkeit ist mit 0,9 zu multiplizieren. Wenn also eine Hauptleitung für eine dreiphasige Belastung von 63 A (eingesetzte Sicherung) auszulegen ist, muss der Mindestquerschnitt 16 mm² betragen.
Wie ist die Aussage in der DIN zu interpretieren?
M. L., Nordrhein-Westfalen