Es geht um ein Einfamilienhaus, das von Eheleuten bezogen wurde, die beide Geschäftsführer sind. Hier gibt es mehrere Datendosen für PCs, TV-Dosen, einen KNX-Bus sowie eine Sprechanlage. Hierfür haben wir das Leitungsnetz installiert. Das Haus wurde 2010 bezogen. Die Anlage arbeitet bisher störungsfrei. Dennoch beanstandet der Bauherr im Nachhinein die seiner Meinung nach zu geringen Abstände zwischen Starkstrom- und Schwachstromleitungen. Wir haben z. B. unter dem Estrich einen Fußbodenkanal mit Trennsteg verwendet und dann am offenen Kanalende die nach Leitungsart Stark- und Schwachstrom sortierten Bündel über separate Bohrungen durch eine Wand geführt. Die Frage ist nun aber, welche Mindestabstände tatsächlich eingehalten werden müssen:
- im Fußbodenkanal mit Metallsteg (Blechstärke des Trennstegs ca. 1 mm)
- im PC-Brüstungskanal mit Steg (Stegstärke ca. 2 mm)
- Verlegung auf einer Strecke von 1 … 2 m frei auf dem Rohfußboden oder an der Decke bzw. durch Wandbohrungen