In unseren Pflegeheimen sollen sogenannte Access-Points (AP) nachinstalliert werden. In einem Stockwerk sind drei Brandschutzbereiche vorhanden, durch die die eine Datenverkabelung verlegt werden soll. Die Access-Points sollen in den Fluren in bestimmten Abständen installiert und betrieben werden.
Nach unserer Recherche haben wir Folgendes herausgefunden: Gemäß MLAR, Abschnitt 3.2.1, Absatz 2 b dürfen elektrische Leitungen offen verlegt werden, wenn sie ausschließlich der Versorgung der Räume und Flure nach Abschnitt 3.1.1 dienen. Somit können die Zuleitungen zu den Access-Points ohne eine brandschutztechnische Abtrennung in den notwendigen Fluren verlegt werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Verlegung nicht brennbar ausgeführt wird. Trifft das tatsächlich in unserem Fall zu?
M. B., Baden-Württemberg