In einem Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren befinden sich die Metall-Zählerschränke in den jeweiligen Etagen. Die Sicherungsautomaten sind oberhalb des Zählers auf einer Hutschiene montiert. Die Installation erfolgte mittels Stegleitung (2-adrig) unter Putz durch das Treppenhaus an einer Wohnungstür vorbei bis in die mittlere Wohnung. Der E-Herd ist 4-adrig angeschlossen (Stegleitung 4 x 1,5 mm², klassische Nullung). Die Stromversorgung erfolgt über einen Drehstromzähler, da hier auch ein Durchlauferhitzer eingesetzt ist. Der E-Herdanschluss erfolgt ebenso über Drehstrom mit L1, L2, L3 und PEN. Unser Auftrag: Austausch einer Steckdose, da die Abdeckung fehlt. In Absprache mit dem Eigentümer haben wir nun die gesamten Schalter, Steckdosen und die komplette Verdrahtung (auch in den Abzweigdosen) erneuert, also:
- Dosen-Lüsterklemmen gegen Wago-Klemmen getauscht
- Drähte neu abgesetzt und ggf. Oxidationsschichten entfernt
- sowie überall neue Schalter und Steckdosen eingesetzt.
- In der Wohnung müssten als erstes die Leitungen ausgetauscht und eine Sicherungsverteilung mit Fehlerstromschutzschalter installiert werden.
- Durch das Treppenhaus wäre eine Hauptzuleitung (ab dem alten Zählerschrank mit Neozed-Element) im Brandschutzkanal zu verlegen.
- Ist dies in den meisten Wohnungen ausgeführt, müsste man eine neue Zähleranlage im Keller installieren (TN-S- statt TN-C-Netz).
- Frage 1: Ist die Erneuerung der Verdrahtung und der Steckdosen als 1:1-Austausch zur Vermeidung altersbedingter Fehler bei einer »genullten« Anlage als ersten Schritt akzeptabel und haben wir somit den Stand der Technik zur Hauserrichtung wiederhergestellt (Neuzustand), jedoch mit den alten Stegleitungen?
- Frage 2: Ist der 1-zu-1-Austausch der Sicherungen in einem Metall-Zählerschrank mit einem höheren Ausschaltvermögen (10 kA) so in Ordnung?
- Frage 3: Alle Wohnungen sind bewohnt. Die Erneuerung der Elektroinstallation kommt somit erst bei einem Mieterwechsel in Frage. Somit wird es einige Jahre dauern bis die Elektroinstallation des gesamten 12-Parteien-Hauses (4 Etagen à 3 WE) erneuert ist. Sollte man da einen Zeitrahmen festlegen?