Wir betreiben ca. 30 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (sie befinden sich in einer Behinderteneinrichtung). Die tägliche Funktionskontrolle erfolgt in der Regel durch die zuständige Person (Hausmeister). Speziell am Wochenende und in der Urlaubszeit kann dies nicht durchgängig gewährleistet werden (personelle Grenzen). Laut DIN VDE 0108-100 7.2.2 muss jedoch eine tägliche Funktionskontrolle der Anlage durch eine Sichtprüfung erfolgen. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
- Kann als Ersatzlösung die Störmeldung (evtl. Betriebszustandsanzeige) an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden?
- Ist dazu ein gesicherter Leitungsweg erforderlich?
- Müssten wir die entsprechenden Festlegungen in einer Gefährdungsbeurteilung treffen?
- Laut Aussage des Herstellers wird bei der Tiefentladung der Batterie keine Störmeldung generiert. Ist dieser Zustand vorschriftenkonform?