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Praxisfrage

Anpassung von Steckdosenverteilern für Events und Märkte

Wir vermieten Steckdosenverteiler für Events und Märkte. In der bisherigen Praxis waren unsere Verteilernetze so aufgebaut, dass fest angeschlossene Kabelstrecken und Kabeleinführungsbereiche in schutzisolierter Ausführung oberhalb von 50mm2 in vierpoliger Ausführung im TN-C-Netz ohne RCD betrieben wurden und Leitungen mit fünfpoligen CEE Steckvorrichtungen mit 125A und 63A als Hauptstränge eine 500-mA-RCD vorgeschaltet bekamen. Für Steckdosen bis 32A sahen wir von Anfang an 30-mA-RCDs vor. Größere Fahrgeschäfte, auch solche mit 63-Aund 125-A-Festanschluss wurden ebenfalls mit 500-mA-RCD geschützt. Beim Lesen des Beitrags von Werner Baade über die »Fliegenden Bauten« in der »de«-Ausgabe 23-24/2007, S. 48, bekam ich gedanklich Probleme mit der praktischen Umsetzung. Dort steht, dass ich mit der neuen Norm ab dem Speisepunkt eine RCD von 300mA einsetzen muss. Schon ab einem Anschluss von 63A, an dem ich vier komfortable Verteiler im Durchschleifverfahren mit je drei bis vier RCD anhänge, komme ich in einen Bereich, wo der gesamte erlaubte Fehlerstrom der 30-mA-RCD bereits den Fehlerstrom der Haupt-RCD erheblich übersteigt. Bei einem 125-AStrang ist dies noch gravierender. Wenn nun eine 300-mA-RCD am Anfang einer 630-A-Einspeisung eingebracht wird, ist eine stetige Auslösung aufgrund erlaubter Fehlerströme die Folge. Nun stelle man sich vor, dass auf einem Festplatz aufgrund dieser Konstellation die gesamte Stromversorgung ausfällt, weil 30 Schausteller in Ihren Anlagen je 10mA Fehlerstrom erzeugen. Da kaum ein Festplatz eine separate Beleuchtung der Gassen hat würden alle Gäste plötzlich im Dunkeln stehen, da die Schaustellerbeleuchtung in den meisten Fällen auch die Beleuchtung des Festplatzes und der Rettungswege darstellt. Meines Erachtens muss dieser Aspekt in eine Sicherheitsbetrachtung mit einfließen. Weiterhin stellt sich mir die Frage, was in der Norm unter Speisepunkt ausgelegt werden darf. Ist es tatsächlich der Zähleranschlusskasten des EVU oder ist es der jeweilige Gruppenverteiler? Zudem sagt die VDE, dass Querschnitte oberhalb von 10mm2 als mechanisch fest genug gelten, um als TN-C-Netz betrieben werden zu können. Wenn ich nun in Zeiten zunehmender Kriminalität mein vorhandenes Gummikabel 4G95 lege und – was ja nicht verboten ist – ein Einzeladerkabel 1G50 bzw 1G95 als PE daneben lege, handele ich VDE-korrekt und gehe das Risiko ein, dass ein Kabeldieb unbemerkt meine Schutzmaßnahme für einen gesamten Festplatz klaut. Ich denke, dass hier so mancher Gedanke unterscheidet zwischen Ingenieurschreibtisch und dem rauen Betrieb auf einem Festplatz. Vom Gefühl wär mir ein geklautes Gummikabel von 100m länge 4G95 und anschließendem Stromausfall lieber als nur ein einziger geklauter Zentimeter des seperat gelegten Schutzleiters meines wunderbaren normgerechten TN-S-Netzes. Wie soll ich nun mit dieser Norm umgehen? - B. B.

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