Der neue Ausbildungsberuf »Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK)« berechtigt die späteren Gesellen dieser Fachrichtung angeblich dazu, selbst den Anschluss ihrer elektrischen Komponenten vorzunehmen. Auf einer Fortbildungsveranstaltung des SHK-Handwerks wurde ein Vortrag »Elektrotechnik in der SHK-Ausbildung« gehalten. Dort vertrat der Dozent die Meinung, dass die elektrische Installation (Leitungen, Therme, Umwälzpumpen etc.) hinter dem Heizungsnotschalter nicht mehr als elektrische Anlage, sondern als elektrisches Gerät zu sehen ist. Ich bin da grundlegend anderer Meinung. Meines Wissens hat auch kaum ein SHK-Betrieb die erforderlichen Messgeräte zur Verfügung. 1) Ist es eine elektrische Anlage oder ein elektrisches Gerät im Sinne der VDE und der NAV? 2) Wenn es eine elektrische Anlage ist, muss dann nicht der ausführende SHK-Fachbetrieb eine Konzession des VNB im Bereich Strom haben (ich beziehe mich auf die NAV §13 bzw. AVBEltV§12)? Er müsste dann doch auch die VDE-Normen-DVD, VDE-Messgeräte nach VDE 0413, Elektromeister usw., nachweisen oder welche Voraussetzungen muss der SHK-Betrieb erfüllen? 3) Wer ist berechtigt, solche Lehrlinge in Sachen Elektrotechnik zu unterweisen? Reicht es, wenn man Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist oder muss man Elektrofachkraft bzw. Elektromeister sein? -
K. J., Schleswig-Holstein