Ich soll ein Notstromaggregat mit ca. 160 kVA bei meinem Industriekunden zur Notversorgung bei Netzausfall als Festanschluss anschließen. Der Netzversorger ist Netze BW. Hier soll nach der Niederspannungsmessung ein Umschalter Netz–0–Notstrom eingebaut werden, so dass die gesamte Anlage mit Notstrom versorgt wird. Der Kunde kann dann die für ihn wichtigsten Geräte weiter betreiben. Nach VDE-AR-N 4105 ist ab 135 kVA über Mittelspannung einzuspeisen.
Eventuell reichen jedoch 135 kVA aus, so dass ich über Niederspannungsseitig einspeisen kann. Nach VDE 0100–551 Beiblatt 1 ist für den notstromberechtigten Teil eine RCD einzubauen (dort im Anschlussbeispiel Bild 3).
Das Firmennetz ist folgendermaßen aufgebaut: Trafostation 20kV → 400V, 400kVA → Leitung zur Niederspannungsmessung → dann zur Niederspannungshauptverteilung (NSHV). Von der NSHV zu den 44 Niederspannungsunterverteilungen (NSUV) ist ein TN-C-System (vieradrige Leitung) installiert. Ab den NSUVs bis zu den Endverbrauchern ist ein TN-S-System realisiert. Einzelne größere Verbraucher sind auch im TN-C-System angeschlossen. Bei diesem installierten Firmennetz kann ich für den notstromberechtigten Teil keine RCD einbauen. Das Firmennetz wurde in verschiedenen Bauabschnitten 1973, 1987, 1995 und 2000 immer wieder erweitert.
- Wie kann ich in dieser Anlage die Notstromversorgung einbinden? Muss ich alle Zuleitungen vom NSHV zu den NSUVs sowie den NSHV selbst auf fünfadrig (TNS-Netz) auswechseln, oder ist auch ein Anschluss als TN-C möglich? Anschlussbild?
- Wie wird ein Anschluss auf Mittelspannungsebene ausgeführt?
H.S., Baden-Württemberg