Sehr geehrte Damen und Herren, auf unserer kommunalen Kläranlage wird die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) erneuert. Die Anlage wird über einen eigenen Transformator (1.000 kVA), der an der Mittelspannung (20 kV) des EVU hängt versorgt. Weiterhin sind noch folgende Erzeugungsanlagen (EZA) vorhanden/geplant: - 2 BHKWs á 120 kVA mit einer gemeinsamen Leitung zur NSHV - 1 Diesel-Netzersatzanlage (NEA) mit 800 kVA - Photovoltaikanlagen mit 130 kWp - Batteriespeicher mit 250 kW Der Trafoschalter und die Leistungsschalter der EZA sind alle zentral in der NSHV untergebracht. Weiterhin enthält die NSHV noch Abgänge zu Unterverteilungen. Die EZA sind alle für einen Netzparallelbetrieb ausgelegt und sollen außerdem die Kläranalage bei einem Netzausfall versorgen. Im Zuge der Erneuerung soll auch der Zentrale Erdungspunkt (ZEP) neu aufgebaut werden. Die Anlage muss nach der VDE-AR-N 4110 errichtet werden. Von Seiten des EVU besteht die Forderung, für den N/A-Schutz den Trafoschalter und die Leistungsschalter der EZA allpolig auszuführen. Von dem beauftragten Planungsbüro bekamen wir nun einen Aufbauvorschlag nach Grafik 6 „ZEP mit mehreren Quellen für Parallelbetrieb“ aus beigefügter PDF. Dabei sollen alle Leistungsschalter 4-polig ausgeführt werden. In diesem Plan wird der Sternpunkt-Leiter als N beziehungsweise als PEN (N) bezeichnet. Diese Erläuterung bezieht sich zwar auf Anlagen in der Schweiz, sollte aber auf Anlagen in Deutschland übertragbar sein. Leider finde ich die Ausführungen in den Normen zu diesem Thema sehr verwirrend. Ich habe leider keine Erläuterung gefunden, die sich speziell auf Anlagen in Deutschland bezieht. Wenn es ein N-Leiter wäre, dürfte er geschaltet werden. Wenn ich davon ausgehe, dass es ein PEN-Leiter ist, dürfte er nicht geschaltet werden. In dem beigefügten Fachbeitrag ist der Sachverhalt bereits sehr gut erläutert. Lässt sich die 1:1 auf deutsche Verhältnisse übertragen? In den Schaltschränken, die direkt zu den BHKWs und der NEA gehören, sind an diesem Sternpunkt-Leiter auch interne Steuer- und Überwachungseinrichtungen, Schaltschrankbeheizung, -beleuchtung und Servicesteckdosen mit RCD angeschlossen. Sollte es sich tatsächlich um einen PEN-Leiter handeln, würde es sich meiner Meinung nach bei diesen Schaltschränken um ein TN-C Netz handeln und der Neutralleiter müsste durchweg als PEN-Leiter gekennzeichnet werden. Die Anschlussleitungen von der NSHV zu den Erzeugungsanlagen sind all 5-adrig ausgeführt. Gibt es eine Vorschrift, die für den Trafoschalter und die Leistungsschalter der EZA eine 4-polige Abschaltung fordert oder wäre dies erlaubt und aus sicherheitstechnischer Sicht sinnvoll? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Thomas Krämer
Aufbau ZEP bei mehreren Quellen - N oder PEN?
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