In letzter Zeit ist bei den Praxisproblemen vermehrt von fragwürdigen Anschlussarbeiten im Bereich der Kücheninstallationen zu lesen. Besonders beim Thema Herdanschluss etc. stellen sich vermehrt Fragen der Durchführbarkeit. Insbesondere wird beim Thema Nachweis der Schutzmaßnahme für den Personenschutz im Zusammenhang mit der geforderten Prüfung nach Inbetriebnahme zwar immer auf das Prüfprotokoll verwiesen. Ein solches wird jedoch nur in wenigen Fällen angefertigt, da die dafür notwendigen Prüfungen gar nicht oder ohne Fachwissen zur Interpretation durchgeführt werden.
Ich verweise hier z.B. auf das beantwortete Praxisproblem »Prüfung der Schutzmaßnahmen nach Anschluss eines Elektroherdes« in de.2019, S.18 ff., Webcode: PP18181, bei dem die Notwendigkeit nochmals klargestellt wird. Um derartige Tätigkeiten gewerksfremd überhaupt ausführen zu dürfen, beschreibt der DGUV Grundsatz 303-001 die Ausbildungskriterien. Hier ist letztlich auch der Ausbildungsumfang und Inhalt festgehalten – z.B. im Anhang 1 unter Punkt 4 das Wissen zu den Schutzmaßnahmen. Fixiert ist ebenfalls, dass eine Grundausbildung zum Erlernen dieser Fähigkeiten von mindestens 80 Stunden in Theorie und Praxis im handwerklichen Bereich zu veranschlagen ist.
Nun bin ich bei einem renommierten Weiterbildungsinstitut auf ein Seminar ganz explizit für derartige Aufgaben gestoßen. Es nennt sich »Möbelfachkraft für festgelegte Tätigkeiten«. Nach der Durchsicht des Inhaltes und der Dauer dieses Seminars muss ich leider sagen, dass dies weit von dem abweicht, was im DGUV Grundsatz 303-001 festgehalten ist. Dennoch würde den Teilnehmenden nach bestandener Prüfung die Qualifikation ausgehändigt. Ich verstehe, dass man in einem homogenen Teilnehmerkreis einzelne Themen, die das spätere Tätigkeitsfeld nicht tangieren, auch nicht behandeln muss und so die Zeit von 80 Stunden verkürzen kann. Allerdings fehlt mir das Verständnis, wie man den Umfang auf gerade mal 20 Unterrichtseinheiten reduzieren kann, wenn die Vorgaben doch klar sind. Verstehe ich den DGUV Grundsatz 303-001 hier falsch und es zählt nur die erfolgreich abgeschlossene Prüfung in Theorie und Praxis? Sprich: es zählt die einmalig nachgewiesene Qualifikation, egal wie lange die Ausbildungsdauer zuvor war? Des Weiteren wird im fraglichen Seminar laut Inhaltsangabe nicht auf die Überprüfung der Schutzmaßnahme nach Festanschluss an die Niederspannungsanlage eingegangen. So dann aber doch auf »Sicherheitstechnische Überprüfung von Elektroherden nach DIN VDE 0701, 0702 und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)«. Aus meiner Sicht ist dieses Thema hier aber fehl am Platz, da es sich beim Anschluss eines Elektroherdes um eine Erweiterung bzw. Änderung der elektrischen Anlage handelt und nicht um Geräteprüfungen (mit Ausnahme beim Anschluss gebrauchter Geräte). Auch hier greift wieder das o.g. Praxisproblem und die dort enthaltenen Erläuterungen.
Grundsätzlich halte ich gewerksübergreifende Aufgabenerledigung für sehr sinnvoll. Aber dies ist nur akzeptabel, wenn die Qualität hoch gehalten wird. Aus meiner Sicht liegt in derartig fragwürdigen Ausbildungen das Kernproblem. Es ist nicht die einzelne Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten zu verurteilen, wenn Arbeiten nicht immer fachgerecht durchgeführt und überprüft werden. Es scheitert vielmehr teilweise an der Qualität der Aus- und Weiterbildung.
Wie kann sichergestellt werden, dass die Qualität von festgelegten elektrotechnischen Tätigkeiten hoch gehalten wird, ohne dass man auf eine »Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten« verzichten muss?
B. W., Nordrhein-Westfalen