Wir sind ein Hersteller von Windenergieanlagen und suchen auf folgende Fragen die normgerechten Antworten: Wir haben zwei geschirmte Kabel (6G4 und 5G4 qmm). Auf der einen Seite wird die Isolierung bei beiden Kabeln so aufgeschnitten, dass der Schirm freiliegt und mittels Weidmüller Schirmklemmen auf Schirmbügel aufgelegt wird, etwa 15cm dahinter werden die Einzeladern abisoliert und aufgelegt. Auf der anderen Seite sind an jedem Kabel ein Hartingstecker (HAN K6/36) angebracht. An diesem Stecker muss der Schirm auch mit aufgelegt werden, Möglichkeiten sind durch mehrere PE-Kontakte vorhanden. Momentan wird es so gemacht, dass das Kabel auf die entsprechende Länge abisoliert wird und die Einzeladern werden aufgelegt. Das Schirmgeflecht allerdings wird so weit weg geschnitten, dass nur noch ein paar Litzen mit einem Durchmesser von ca. 1,5 mm² (wenn man den ganzen Schirm zum Zopf flechten würde, wäre er 4 mm² groß) übrig bleiben, dieser dann mit Schrumpfschlauch isoliert und dann auf den PE Kontakt aufgelegt. Die Fragen sind jetzt Folgende:
- Ist der Auflagepunkt (nur noch 1,5 mm²) Schirm noch ausreichend groß?
- In welcher Vorschrift ist beschrieben wie ein Schirm aufgelegt werden muss?
- Darf ein Schirm überhaupt (so grob) »beschnitten« werden? Sollte nicht immer das ganze Schirmgeflecht genutzt werden?