In einem Wohngebäude mit 14 Wohneinheiten haben wir folgende Käuferbaubeschreibung: »Die Beleuchtungsanlagen werden nach den Vorschriften der VDE ausgeführt. In den Wohnungen werden entsprechend Wand- und Deckenauslässe vorgesehen.«
Für die Beleuchtungsanschlüsse in der Decke, wurden generell Betoneinbaudosen mit der Möglichkeit zur Aufnahme eines Leuchten-Hakens verwendet. Teilweise wurden jedoch Anschlüsse nachgängig verschoben bzw. es kamen nach Sonderwünschen Anschlüsse in der Decke hinzu. Ein nachträgliches Setzen von Betoneinbaudosen war jedoch aus statischen Gründen problematisch, sodass hier lediglich Leitungsauslässe angeboten und ausgeführt wurden, d.h. die Leitung tritt direkt aus der Decke heraus.
Ein Käufer bemängelt dies und verweist auf die Baubeschreibung und besteht auf die Ausführung einer Deckendose. Wir sind jedoch der Meinung, da es sich explizit um einen Anschluss einer Leuchte handelt und dies auch so beschrieben ist, dass hier nach DIN VDE 0100-559, Absatz 5.1, die Ausführung auch ohne Deckendose korrekt ist. Sollte dies, entgegen unserer Auslegung der VDE, nicht korrekt ausgeführt sein, wäre die Montage eines Deckenbaldachins problemlösend?
B. S., Bayern