Wir sollen einen Fahrstuhl anschließen für ein Wohnhaus (mit Büro) eines landwirtschaftlichen Betriebes. Der Schaltschrank ist auf einem überdachten Balkon montiert, also von oben regengeschützt. Der Schaltschrank aus Edelstahlblech ist unten offen, keine Verschraubungen, keine Zugentlastungen, die Tür hat keine Dichtungen, Verdrahtung ohne Kanäle, keine Reihenklemmen, die Leitungen sind direkt an Platinen und anderen Bauteilen angeschlossen. Es ist ein 3-Phasen-Frequenzumrichter eingebaut. Es gibt kein Typenschild, keine Angabe zur Schutzart, keinen Hauptschalter (bei zwei Zuleitungen auch schwierig). Wir sollen eine Drehstromzuleitung 5 x 2,5 mm² (für den Antrieb 10 A) und eine dreiadrige Leitung für die Beleuchtung der Kabine zum Schaltschrank verlegen. Anschluss der Drehstromleitung direkt an einem im Schaltschrank eingebauten FI, 25/0,3 A 4 pol. selektiv, (nicht allstromsensitiv), für den Frequenzumrichter soll es ein Zertifikat geben, dass ein Typ B nicht nötig ist. Anschluss der dreiadrigen Leitung an einen FI 2 pol. 25/0,03 A.
Wir sollen für beide Zuleitungen keine Fehlerstromschalter in der Verteilung, aus der der Fahrstuhl versorgt wird, vorschalten, dass würde der TÜV nicht abnehmen. Nach Aussage der Herstellerfirma gibt es für Fahrstühle eigene Vorschriften, der TÜV würde den Fahrstuhl abnehmen, VDE-Vorschriften wären nicht anwendbar. Da es sich um eine landwirtschaftliche Betriebsstätte handelt, der Schaltschrank nicht schutzisoliert ist und ein TT-Netz vorhanden ist, wollen wir die Leitungen zum Schaltschrank des Fahrstuhls nicht ohne FI-Schalter anschließen. Unserer Meinung nach gibt es viele Mängel an dem Schrank, sollte man dem Kunden empfehlen die Abnahme zu verweigern? Gibt es tatsächlich besondere Vorschriften für Fahrstühle, die VDE-Vorschriften außer Kraft setzen?
F. H., Nordrhein-Westfalen